Vergabeplattform Land Hessen

Nutzungsbedingungen

Präambel

(I) Das Land Hessen stellt eine Internet-Vergabe-Plattform, nachfolgend Plattform genannt, zur Verfügung, auf der das Land Hessen ausgewählte Beschaffungen bekannt gibt. Alle Internetnutzer können sich dort über die veröffentlichten Vergabeverfahren, beabsichtigte Auftragsvergaben und vergebene Aufträge informieren.

(II) Personen können nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2 Abs. 1 dieser Nutzungsbedingungen an einem solchen Vergabeverfahren über die Plattform teilnehmen. Personen, die die Plattform aufrufen, ohne registriert zu sein, können über die Plattform Bekanntmachungen, Nachrichten und Unterlagen zu den veröffentlichten Ausschreibungen lesen und herunterladen.

(III) Registrierte Personen, die wie in (II) beschrieben die Plattform nutzen, werden im Folgenden als Benutzer der Plattform bezeichnet. Alle anderen Internetnutzer, die die Plattform aufrufen, werden im Folgenden als Besucher der Plattform bezeichnet.

(IV) Es besteht die Möglichkeit, Angebote mit der kostenlos zur Verfügung gestellten Software AI Bietercockpit zu erstellen. Die Abgabe der Angebote auf elektronischem Weg ist ausschließlich für in der Bekanntmachung entsprechend gekennzeichnete Ausschreibungen verfügbar. Einen vollständigen Überblick über die Bedienung des AI Bietercockpits sowie das Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe finden Benutzer der Plattform auf den Seiten Anleitungen und Systemvoraussetzungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Plattform zwischen dem Land Hessen, den Besuchern und den Benutzern der Plattform. Sie umfassen die Funktionalitäten der Plattform, darunter die Ausschreibungssuche, das Herunterladen von Unterlagen und die Abgabe von elektronischen Angeboten.

Sie entfalten keinerlei Wirkung hinsichtlich des Inhalts der mit ihrer Hilfe durchgeführten Vergabeverfahren.

Weiterhin gelten die Nutzungsbedingungen nicht für Leistungen anderer Anbieter, darunter das AI Bietercockpit.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(I) Zur Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren bedarf es der vorherigen Registrierung des Benutzers an der Plattform.
Mit der Registrierung willigt der Benutzer ein, dass seine Registrierungsdaten allen an dieser Plattform beteiligten Vergabestellen für Recherchezwecke zur Verfügung stehen.

(II) Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen das Land Hessen zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Vertragsbeendigung. Das Land Hessen behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(III) Der registrierte Benutzer kann jederzeit seine Deregistrierung auf der Plattform fordern. Die Deregistrierung beauftragt der Benutzer frist- und formlos beim IT-Service-Desk der HZD unter 0611-3401274 oder . Die Deregistrierung kann erst erfolgen, sobald der Benutzer in keinem Vergabeverfahren mehr über die Plattform beteiligt ist oder alle Vergabeverfahren unter seiner Beteiligung beendet sind. Eine gesonderte Kündigung seitens des Benutzers ist nicht erforderlich. Nach erfolgter Deregistrierung werden sämtliche erfassten Daten des Benutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen.

(IV) Benutzer der Plattform können sich ohne Registrierung über die Vergabeverfahren, die Bekanntmachungen und den Inhalt der Vergabeunterlagen informieren. Ohne Anmeldung wird ein Besucher nicht über die Plattform zum Teilnehmer einer Ausschreibung und hat daher nicht die gleichen Rechte in Bezug auf Informationspflichten zu Vergabeverfahren wie ein Teilnehmer nach §2 (I).

(V) Über die Zulässigkeit eines Wechsels vom herkömmlichen schriftlichen Verfahren zum elektronischen Verfahren oder umgekehrt sowie die parallele Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren in herkömmlicher Schriftform und in elektronischer Form entscheidet die jeweilige Vergabestelle.

(VI) Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Der Benutzer trägt lediglich seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung, sowie ggf. für den Erwerb einer Signatur für die elektronische Angebotsabgabe.

(VII) Hat sich ein Benutzer länger als 18 Monate nicht an seinem Konto auf der Plattform angemeldet, so wird dieser Benutzer gesperrt. Der Benutzer wird 30 Tage vor Ablauf dieser Frist per E-Mail darauf hingewiesen. Ein Firmenkonto ohne gültigen Benutzer wird gelöscht.

§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts

(I) Der Benutzer ist berechtigt, die von der Plattform angebotenen Einrichtungen zu nutzen. Das Land Hessen wird sich bemühen, im Rahmen der Möglichkeiten den Benutzern den Zugang zur Plattform zu verschaffen. Dazu ermöglicht das Land Hessen den Zugriff auf die Plattform und realisiert für nicht registrierte Benutzer die einseitige Bereitstellung von Vergabeinformationen und -unterlagen sowie für registrierte Benutzer den Austausch der im Vergabeverfahren relevanten Nachrichten und elektronischen Unterlagen. Für die Durchführung von Vergabeverfahren der Plattform steht die kostenfreie Software "AI Bietercockpit" zur Verfügung. Diese ist jedoch nicht Bestandteil der Plattform und unterliegt daher eigenen Nutzungsbedingungen.

(II) Außerhalb der in Abs. (I) genannten Rechte erwachsen dem Benutzer keine Rechte an der Plattform selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Land Hessen vorbehalten. Der Benutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung bei Vergabeverfahren auf der Plattform ebenfalls keinerlei weitere Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

(III) Das Land Hessen ist berechtigt, die Plattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.

§ 4 Pflichten von Besuchern und Benutzern

(I) Sobald bzw. solange ein Benutzer Informationen zu einem Vergabeverfahren über die Plattform bezieht, ohne registriert und mit persönlichen Benutzerdaten angemeldet zu sein, erklärt er sich im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen damit einverstanden, dass er sich ausschließlich eigenverantwortlich über Änderungen oder Nachrichten zum Vergabeverfahren informiert. Dies gilt mindestens bis zur Angebotsöffnung des entsprechenden Vergabeverfahrens.

(II) Sobald sich der Benutzer an einem konkreten Vergabeverfahren über die Plattform beteiligt, erklärt er sich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Benutzer elektronisch über dessen Benutzerkonto erfolgt. Sobald neue Nachrichten in seinem Benutzerkonto auf der Plattform eingegangen sind, wird der Benutzer darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Benutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Mit Eingang auf dem Benutzerkonto gelten die Erklärungen als zugegangen.
Ein Anspruch auf den Erhalt von automatisierten E-Mails in Bezug auf neue Unterlagen besteht nicht.

(III) Der Benutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Benutzerdaten der Plattform unverzüglich mitzuteilen. Hierfür steht ein entsprechendes Formular auf der Plattform zur Verfügung.

(IV) Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.

(V) Der Benutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur Plattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an unbefugte Dritte.

(VI) Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Benutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnisses unterliegt, berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

§ 5 Leistungsstörungen

(I) Aufgrund der Struktur des Internets hat das Land Hessen keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat das Land Hessen nicht zu vertreten.

(II) Das Land Hessen kann die Nutzung der Plattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich das Land Hessen bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.

(III) Ist die Nutzung der Plattform auf Grund eines Umstandes, den das Land Hessen zu vertreten hat, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Benutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über die Plattform abzuwickelnden Vergabeverfahrens.

(IV) Erkennt der Besucher oder Benutzer eine Funktionsstörung der Plattform, kontaktiert er die Hotline unter
Telefon: +49 (611) 340-1274 oder
Fax: +49 (611) 32763-1274 oder
E-Mail:
damit das Land Hessen angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um die Störung zu beseitigen. Im Fall einer von ihm festgestellten Störung ist er verpflichtet, jede weitere Nutzung der Plattform zu unterlassen. Nutzt er die Plattform dennoch weiter, verliert er die in § 3 definierten Rechte.

§ 6 Haftung

Das Land Hessen haftet für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung des Landes Hessen, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

(I) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(II) Sofern der Benutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden.

(III) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Benutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn das Land Hessen den Geschäftsbedingungen des Benutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

(IV) Das Land Hessen kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern.

(V) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Wiesbaden, den 01.04.2021