Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben von der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie IT des Landes Hessens (LBIT)

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://vergabe.hessen.de veröffentlichte Vergabeplattform des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 durchgeführten Selbstbewertung und eine am 31.08.2021 durch die Überwachungsstelle des Landes Hessen durchgeführten sogenannten vereinfachten Überwachung. Die Vergabeplattform Land Hessen wurde zum 17.09.2021 einer Überarbeitung hinsichtlich der, bei der vereinfachten Überwachung ermittelten, Barrieren unterzogen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Vergabeplattform Land Hessen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente
    1. Beschreibung: Die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente ist nicht gewährleistet
    2. Maßnahmen: Die PDF-Dokumente werden überarbeitet
    3. Zeitplan: Laufende Umsetzung.
    4. Barrierefreie Alternative: Derzeit keine Alternative verfügbar

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

  • Gebärdensprache
    1. Beschreibung: Erläuterungen zum Inhalt, zur Navigation und zu weiteren im Auftritt enthaltenen Informationen in Gebärdensprache sind nicht vorhanden
    2. Begründung: Die Vergabeplattform Land Hessen richtet sich nicht an alle Bürger des Landes Hessen, sondern nur an Firmen und Personen, die sich für die Ausschreibungen des Landes Hessen interessieren, um sich daran zu beteiligen. Diese Zielgruppe ist in der Lage, die deutsche Sprache in Textform zu lesen und zu verstehen. Daher erscheint der Aufwand für die Bereitstellung der Inhalte in Gebärdensprache dem Nutzen gegenüber als unverhältnismäßig.
    3. Barrierefreie Alternative: Derzeit keine Alternative verfügbar.
    4. Ein umfassendes Update dieses Angebots ist im Jahr 2024 geplant. Damit soll auch ein Gebärdensprachenvideo zur Verfügung gestellt werden.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
Inhalt: Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.04.2021 erstellt und zuletzt am 27.09.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde, gemäß dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a, auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung mittels der BITV Selbstbewertung und der, von der Überwachungsstelle des Landes Hessen durchgeführten, vereinfachten Überwachung erstellt.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Überführung der PDF-Dokumente in barrierefreie Versionen
  • Video in Gebärdensprache

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Daria Burghause
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 340-1362
Barriere melden:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (641) 303-2902
E-Mail: