Elektronische Rechnungsstellung
Gemäß den Regelungen der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Hessen (E-Rech-VO) können Auftragnehmer ab 18.04.2024 Rechnungen grundsätzlich nur noch in elektronischer Form stellen.
Anderslautende vertragliche Regelungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig (§ 9 E-Rech-VO).
Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt von der ausschreibenden Vergabestelle.