Bekanntmachung

Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Identifikationsnummer: 06-25153000-14
Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VG-3000-2026-0067
Titel: Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen
Beschreibung: Beschaffung von Festnetzanschlüssen "Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet" für das Land Hessen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 7.468.467,45 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 9.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 64000000-6
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 64210000-1
ErfüllungsortPostanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.

Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:

(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.

(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.

(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Bewerberauswahl
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind der Datei "Eignung" Blatt "B-Kriterien" zu entnehmen.

Teilnahmeanträge, die weniger als 50% der Punkte erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die drei Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.

Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet das Los über den/die als dritten auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft.

Wirtschaftlichkeitsprüfung
Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste endgültige Angebot erteilt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter
https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode (Ziffer 4.2.4 der UfAB 2018) findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt.

Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Reihenfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 10 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall die Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus.

Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 10 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist.
Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festgelegt. So erhält bei zwei Angeboten mit der gleichen Leistungspunktzahl dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Gesamtpreis aufweist. Sollte auch der Preis identisch sein, entscheidet das Los.

Die Leistungspunktzahl wird auf Basis des Kriterienkatalogs und der bewertenden Teststellung ermittelt. Es können maximal 10.000 Punkte erreicht werden. Dabei gehen die Leistungskriterien des Kriterienkatalogs zu 90% und die Teststellung zu 10% in die Bewertung ein.

Der Wertungspreis des Angebots wird auf Basis des ausgefüllten Preisblatts ermittelt. Dieser setzt sich aus den Teilergebnisses der einzelnen Tabellenblätter zusammen und wird im Tabellenblatt "Zusammenfassung" Zelle H19 summiert.

Weitere Details sind den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung

Link zu den Eignungsnachweisen:
Eignungskriterien
Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Bitte beschreiben Sie Ihr Umweltmanagement. Die Beschreibung umfasst insbesondere:
- Umweltpolitik, Umweltziele und Verantwortlichkeiten
- Messung und regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung
Nachweise eines Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig) können beigefügt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderungen:
Der Bewerber kann mindestens zwei nachweisbare Referenzprojekte nennen, welche jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Ein zentraler SIP-Trunk mit 4.000 Kanälen
- 150 Breitbandanschlüsse mit bis zu 10.000 Mbit/s
- 500 Telefonie-Anschlüssen
- ein Volumen von 50 Millionen Sprachminuten im Jahr

Hierzu füllt der Bewerber das beiliegende Dokument "Referenzen" aus.

Bewertung:
Bewertet werden die zwei besten der unter E.A.4 benannten Referenzprojekte hinsichtlich ihrer Ausprägung und Komplexität im Vergleich zum ausgeschriebenen Auftrag. Werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, fließen nur die zwei am besten bewerteten Referenzen in die Wertung ein.
Idealerweise stammen beide Referenzen von einem öffentlichen Auftraggeber, und mindestens eine Referenz betrifft ein Netz mindestens auf Landesebene (Land oder Bund, z. B. Landesnetz).
Bewertungsaspekte sind insbesondere:
- Anzahl der angebundenen Standorte und deren Bandbreiten
- Anzahl der Telefonie-Anschlüsse bzw. SIP-Trunk-Kanäle
- jährliches Sprachminutenvolumen
- Leistungsumfang (Aufbau, Migration, Betrieb)
Eine Stufe ist erreicht, wenn alle dort genannten Merkmale erfüllt sind. Die Feinabstufung innerhalb der Punktespanne erfolgt im Vergleich der Bewerber untereinander.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Mindestanforderung:

Der Bewerber betreibt ein Security Operations Center (SOC) oder bedient sich eines SOC durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister. Der Bewerber fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Informationssicherheit
Beschreibung: Mindestanforderung:
Der Bewerber erfüllt mindestens die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen vergleichbaren Standard zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und fügt einen Nachweis oder zumindest eine Eigenerklärung der entsprechenden Zertifizierung seinem Angebot bei.
Das Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgelaufen sein.

Der Bewerber erfüllt die Anforderungen des Katalogs von Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur nach $167 TKG in der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung und fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei.

Bewertung:
Bewertet wird die Art der unter E.A.1 nachgewiesenen Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird höher bewertet als eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 ohne IT-Grundschutz.
Zusätzlich wird bewertet, inwieweit der Geltungsbereich (Scope) des Zertifikats die ausgeschriebenen Leistungen abdeckt. Das Zertifikat inkl. Angabe des Geltungsbereichs ist beizufügen; ein Verweis auf den Nachweis zu E.A.1 genügt. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen.
Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.11.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.11.2026 10:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0d7016643-22fc1dcd1abcdb45
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160
Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: DE 812 056 745
Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Fax.: +49 611 327648534
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die HZD schließt für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Festnetzanschlüssen für die Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet. Dazu gehören:
• Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (bis zu 8.000 Sprachkanälen)
• Bereitstellung von dezentralen All-IP-Anschlüssen (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse)
• Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Internet
• Telefonverbindungen (Flatrate)

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 7.468.467,45 EUR
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 11.05.2027 Enddatum der Laufzeit: 10.05.2029
Verlängerungen und Optionen
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 9.000.000,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von
9.000.000,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Kriterienkatalog und Teststellung, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: Preisblatt, Gewichtung: 50,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein