Bekanntmachung
Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Identifikationsnummer: 06-25153000-14 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611340 0 Fax: +49 611340 1150 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: VG-3000-2026-0067 Titel: Beschaffung von Festnetzanschlüssen Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet für das Land Hessen Beschreibung: Beschaffung von Festnetzanschlüssen "Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet" für das Land Hessen Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 7.468.467,45 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 9.000.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 64000000-6 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 64210000-1 |
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| Erfüllungsort | Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Bewerberauswahl Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind der Datei "Eignung" Blatt "B-Kriterien" zu entnehmen. Teilnahmeanträge, die weniger als 50% der Punkte erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die drei Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet das Los über den/die als dritten auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Wirtschaftlichkeitsprüfung Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste endgültige Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode (Ziffer 4.2.4 der UfAB 2018) findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Reihenfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 10 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall die Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus. Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 10 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist. Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festgelegt. So erhält bei zwei Angeboten mit der gleichen Leistungspunktzahl dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Gesamtpreis aufweist. Sollte auch der Preis identisch sein, entscheidet das Los. Die Leistungspunktzahl wird auf Basis des Kriterienkatalogs und der bewertenden Teststellung ermittelt. Es können maximal 10.000 Punkte erreicht werden. Dabei gehen die Leistungskriterien des Kriterienkatalogs zu 90% und die Teststellung zu 10% in die Bewertung ein. Der Wertungspreis des Angebots wird auf Basis des ausgefüllten Preisblatts ermittelt. Dieser setzt sich aus den Teilergebnisses der einzelnen Tabellenblätter zusammen und wird im Tabellenblatt "Zusammenfassung" Zelle H19 summiert. Weitere Details sind den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung Link zu den Eignungsnachweisen: |
| Eignungskriterien |
Umweltmanagementmaßnahmen Beschreibung: Bitte beschreiben Sie Ihr Umweltmanagement. Die Beschreibung umfasst insbesondere: - Umweltpolitik, Umweltziele und Verantwortlichkeiten - Messung und regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung Nachweise eines Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig) können beigefügt werden. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mindestanforderungen: Der Bewerber kann mindestens zwei nachweisbare Referenzprojekte nennen, welche jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen: - Ein zentraler SIP-Trunk mit 4.000 Kanälen - 150 Breitbandanschlüsse mit bis zu 10.000 Mbit/s - 500 Telefonie-Anschlüssen - ein Volumen von 50 Millionen Sprachminuten im Jahr Hierzu füllt der Bewerber das beiliegende Dokument "Referenzen" aus. Bewertung: Bewertet werden die zwei besten der unter E.A.4 benannten Referenzprojekte hinsichtlich ihrer Ausprägung und Komplexität im Vergleich zum ausgeschriebenen Auftrag. Werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, fließen nur die zwei am besten bewerteten Referenzen in die Wertung ein. Idealerweise stammen beide Referenzen von einem öffentlichen Auftraggeber, und mindestens eine Referenz betrifft ein Netz mindestens auf Landesebene (Land oder Bund, z. B. Landesnetz). Bewertungsaspekte sind insbesondere: - Anzahl der angebundenen Standorte und deren Bandbreiten - Anzahl der Telefonie-Anschlüsse bzw. SIP-Trunk-Kanäle - jährliches Sprachminutenvolumen - Leistungsumfang (Aufbau, Migration, Betrieb) Eine Stufe ist erreicht, wenn alle dort genannten Merkmale erfüllt sind. Die Feinabstufung innerhalb der Punktespanne erfolgt im Vergleich der Bewerber untereinander. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: Mindestanforderung: Der Bewerber betreibt ein Security Operations Center (SOC) oder bedient sich eines SOC durch einen vertraglich gebundenen Dienstleister. Der Bewerber fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Informationssicherheit Beschreibung: Mindestanforderung: Der Bewerber erfüllt mindestens die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einen vergleichbaren Standard zum Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und fügt einen Nachweis oder zumindest eine Eigenerklärung der entsprechenden Zertifizierung seinem Angebot bei. Das Zertifikat darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgelaufen sein. Der Bewerber erfüllt die Anforderungen des Katalogs von Sicherheitsanforderungen der Bundesnetzagentur nach $167 TKG in der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung und fügt zum Nachweis eine Eigenerklärung bei. Bewertung: Bewertet wird die Art der unter E.A.1 nachgewiesenen Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird höher bewertet als eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 ohne IT-Grundschutz. Zusätzlich wird bewertet, inwieweit der Geltungsbereich (Scope) des Zertifikats die ausgeschriebenen Leistungen abdeckt. Das Zertifikat inkl. Angabe des Geltungsbereichs ist beizufügen; ein Verweis auf den Nachweis zu E.A.1 genügt. Gleichwertige Bescheinigungen werden anerkannt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV). |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.11.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.11.2026 10:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0d7016643-22fc1dcd1abcdb45
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812 056 745 Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151 126603 Fax.: +49 611 327648534 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die HZD schließt für die Dienststellen des Landes Hessen, Hochschulen und Universitäten sowie die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO) eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Festnetzanschlüssen für die Carrier-Dienste Telefonie und Breitbandinternet. Dazu gehören: • Bereitstellung von redundanten zentralen SIP-Trunks (bis zu 8.000 Sprachkanälen) • Bereitstellung von dezentralen All-IP-Anschlüssen (Anlagenanschlüsse und Standardsprachanschlüsse) • Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Internet • Telefonverbindungen (Flatrate) Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 7.468.467,45 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 11.05.2027 Enddatum der Laufzeit: 10.05.2029 |
| Verlängerungen und Optionen |
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 9.000.000,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 9.000.000,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Leistung, Beschreibung: Kriterienkatalog und Teststellung, Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: Preisblatt, Gewichtung: 50,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |