Bekanntmachung
Process Mining Plattform
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik Identifikationsnummer: DE 113823665 Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20 Postleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland Kontaktstelle: SG 121 Vergabemanagement E-Mail: SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de Telefon: +49 611-8801-0 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2009/81/EG |
| Beschreibung | Interne Kennung: VG-0008_ihub-2026-0005 Titel: Process Mining Plattform Beschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72200000-7 | |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20 Postleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen über den produktiven Einsatz der angebotenen Process-Mining-Plattform oder einer Produkt- oder Vorgängerversion nachzuweisen. Bei einer Produkt- oder Vorgängerversion muss diese hinsichtlich der für die jeweilige Referenz geltend gemachten Funktionalitäten technisch im Wesentli-chen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen. Reine Proof-of-Concept-, Test- oder Pilotinstallationen ohne produktiven Einsatz werden nicht als Referenz anerkannt. Eine Referenz kann mehrere der nachfolgend genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen. 1. Vergleichbares Einsatzumfeld 2. Integration heterogener Quellsysteme 3. Verarbeitung großer Datenmengen 4. Produktive Process-Mining-Funktionalitäten Es ist nicht erforderlich, für jede Mindestanforderung eine gesonderte Referenz vorzulegen. (s. Anlage 3 TNW) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Informationssicherheit Beschreibung: Anlage 4 Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber) Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen Beschreibung: Anlage 2 - Datenherausgabe an Drittstaaten Der Auftragnehmer sichert zu, Daten nur auf Weisung des Auftraggebers oder aufgrund von zwingendem Recht der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten herauszugeben. Anordnungen von Behörden aus Drittstaaten, insbesondere der USA, aufgrund des dort geltenden Rechts wird der Auftragnehmer nicht Folge leisten und den Auftraggeber unverzüglich über solche Anfragen informieren. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Anlage 2 Der Mindestjahresumsatz darf nicht niedriger als 5.000.000,00 € netto betragen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja Beschreibung: Serviceleistungen/Wartungsleistunge Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Teilnahmebedingungen |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Antrag auf Vergabe von Unteraufträgen | Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Entfällt |
| Verpflichtungen im Zusammenhang mit Subunternehmen | Eine Verpflichtung des Bieters bezüglich der Vergabe von Unteraufträgen: Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben |
| Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel: Sofort |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15.12.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03.11.2026 11:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a01529eacf-695c7eb4c628a1c1
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812056745 Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151-126603 Fax.: +49 611327648534 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt |
Land: Deutschland |
| Schlichtungsstelle |
Land: Deutschland |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung einer Erstellung von 3 Uses-Cases auf der Plattform 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform, Erstellung der bis zu 21 verbleibenden Use-Cases, Weiterentwicklung, etc. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 84 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie Anlage_Vertrag Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag für vier Jahre mit der Option um drei weitere Jahre zu verlängern (1+1+1). Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr (max. 3 mal), sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des 4. Vertragsjahrs bzw. danach zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Erstellung der ersten 3 Use Cases (Mindestabnahmemenge) zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Verlängerung - Maximale Anzahl: 3 |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: In Bezug auf die optionale dreimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung liegt aufgrund der dargestellten Komplexität der Leistungen sowie der im Einzelfall nicht sicher prognostizierbaren zeitlichen Verläufe ein im Vergleich zu durchschnittlichen Beschaffungen anzunehmender Sonderfall im Sinne des § 38 Abs. 6 VSVgV vor. Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Technik, Beschreibung: Technik, Gewichtung: 70,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |