Bekanntmachung

Process Mining Plattform

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Identifikationsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20 
Postleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden 
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Kontaktstelle: SG 121 Vergabemanagement
E-Mail: SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Telefon: +49 611-8801-0
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2009/81/EG
BeschreibungInterne Kennung: VG-0008_ihub-2026-0005
Titel: Process Mining Plattform
Beschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung

1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72200000-7
   
ErfüllungsortPostanschrift: Willy-Brandt-Allee 20 
Postleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen über den produktiven Einsatz der angebotenen Process-Mining-Plattform oder einer Produkt- oder Vorgängerversion nachzuweisen. Bei einer Produkt- oder Vorgängerversion muss diese hinsichtlich der für die jeweilige Referenz geltend gemachten Funktionalitäten technisch im Wesentli-chen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen. Reine Proof-of-Concept-, Test- oder Pilotinstallationen ohne produktiven Einsatz werden nicht als Referenz anerkannt.
Eine Referenz kann mehrere der nachfolgend genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen.
1. Vergleichbares Einsatzumfeld
2. Integration heterogener Quellsysteme
3. Verarbeitung großer Datenmengen
4. Produktive Process-Mining-Funktionalitäten
Es ist nicht erforderlich, für jede Mindestanforderung eine gesonderte Referenz vorzulegen. (s. Anlage 3 TNW)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Informationssicherheit
Beschreibung: Anlage 4
Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber)
Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Anlage 2 - Datenherausgabe an Drittstaaten
Der Auftragnehmer sichert zu, Daten nur auf Weisung des Auftraggebers oder aufgrund von zwingendem Recht der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten herauszugeben. Anordnungen von Behörden aus Drittstaaten, insbesondere der USA, aufgrund des dort geltenden Rechts wird der Auftragnehmer nicht Folge leisten und den Auftraggeber
unverzüglich über solche Anfragen informieren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Anlage 2
Der Mindestjahresumsatz darf nicht niedriger als 5.000.000,00 € netto betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja
Beschreibung: Serviceleistungen/Wartungsleistunge
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Teilnahmebedingungen
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Antrag auf Vergabe von UnteraufträgenObligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Entfällt
Verpflichtungen im Zusammenhang mit SubunternehmenEine Verpflichtung des Bieters bezüglich der Vergabe von Unteraufträgen: Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben
Bestimmungen zur FinanzierungWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungsziel: Sofort
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15.12.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03.11.2026 11:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Angaben zu SicherheitsleistungenSicherheitsleistung erforderlich: Nein
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a01529eacf-695c7eb4c628a1c1
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des
Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die
Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen
werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax.: +49 611327648534
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
Land: Deutschland
Schlichtungsstelle
Land: Deutschland
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung einer Erstellung von 3 Uses-Cases auf der Plattform

1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform, Erstellung der bis zu 21 verbleibenden Use-Cases, Weiterentwicklung, etc.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 84
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie
Anlage_Vertrag
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag für vier Jahre mit der Option um drei weitere Jahre zu verlängern (1+1+1). Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr (max. 3 mal), sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des 4. Vertragsjahrs bzw. danach zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Erstellung der ersten 3 Use Cases (Mindestabnahmemenge) zu. Die Kündigung bedarf der Textform.

Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Verlängerung - Maximale Anzahl: 3
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: In Bezug auf die optionale dreimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung liegt aufgrund der dargestellten Komplexität der Leistungen sowie der im Einzelfall nicht sicher prognostizierbaren zeitlichen Verläufe ein im Vergleich zu durchschnittlichen Beschaffungen anzunehmender Sonderfall im Sinne des § 38 Abs. 6 VSVgV vor.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Technik, Beschreibung: Technik, Gewichtung: 70,00

Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein