Bekanntmachung
Landesservicestelle Familienzentren Hessen
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vergabenr. | VG-0437-2026-0273 |
| 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: | |
| Name und Anschrift: | Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- Mainzer Straße 75 65189 Wiesbaden Deutschland |
| Telefonnummer: | +49 61170384012 |
| Telefaxnummer: | +49 611327638412 |
| E-Mail-Adresse: | beschaffung@hcc.hessen.de |
| Internet-Adresse: | https://vergabe.hessen.de |
| Zuschlagserteilende Stelle: | Siehe oben |
| 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): | |
| Verfahrensart: | Öffentliche Ausschreibung |
| 3. Angebote können abgegeben werden: | |
| elektronisch in Textform | |
| elektronisch mit fortgeschrittener Signatur | |
| elektronisch mit qualifizierter Signatur | |
| Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: | -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) |
| 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: | |
| Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): | |
| 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: | |
| Art der Leistung: | Wahrnehmung der Aufgaben einer Landesservicestelle zur Begleitung des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen" |
| Menge und Umfang: | Das Landesprogramm "Familienzentren in Hessen" besteht seit dem Jahr 2011. Aktuell werden 242 Einrichtungen landesweit gefördert. Ein bedarfsorientierter weiterer Ausbau ist vorgesehen. Grundlage der Förderung ist die jeweils gültige Richtlinie zur Förderung von Familienzentren in Hessen. Die Landesservicestelle übernimmt die Funktion einer landesweiten Fach- und Koordinierungsstelle zur Begleitung, Unterstützung und Weiterentwicklung des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen". Sie trägt dazu bei, die Qualität der geförderten Familienzentren zu sichern und weiterzuentwickeln, den landesweiten fachlichen Austausch zu fördern sowie den Wissenstransfer zwischen den Familienzentren und dem Auftraggeber zu unterstützen. Die Leistungen sind in enger fachlicher Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers zu erbringen. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde bleibt unberührt. Eine Abgrenzung zur Förderadministration ist sicherzustellen. Der Standort der Landesservicestelle muss sich in Hessen befinden und möglichst zentral gelegen sowie gut erreichbar sein. Sie greift aktuelle fachliche Entwicklungen, Erkenntnisse, Anregungen sowie Rückmeldungen der Familienzentren auf und berücksichtigt diese bei ihrer Beratungs-, Informations- und Vernetzungsarbeit. Zur Unterstützung der Familienzentren stellt sie bedarfsgerecht fachliche Informationen bereit und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, insbesondere durch digitale Informationsformate wie Newsletter. Der Auftragnehmer stellt feste telefonische und digitale Erreichbarkeitszeiten von mindestens 20 Stunden pro Woche sicher. Die Erreichbarkeitszeiten sind transparent zu kommunizieren. Pro Kalenderjahr ist ein landesweites eintägiges Netzwerktreffen für die im Landesprogramm geförderten Familienzentren durchzuführen. Ergänzend sind jährlich fünf digitale Fach- und Austauschformate für die geförderten Familienzentren durchzuführen. Weitere Qualifizierungs- und Informationsformate können bei aktuellem fachlichem Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt und umgesetzt werden. Die Auswahl und fachliche Begleitung geeigneter Referentinnen und Referenten sowie weiterer Kooperationspartner obliegt der Landesservicestelle. Für Veranstaltungen und Qualifizierungsangebote können Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Erhebung und Höhe der Teilnahmegebühren erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Leistungserbringung beginnt am 1. Februar 2027 und endet am 31. Dezember 2029. Für ein vollständiges Haushaltsjahr stehen für die Ausführung des Auftrags maximal 265.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Für das erste Haushaltsjahr 2027 stehen aufgrund des Leistungsbeginns zum 1. Februar 2027 für elf Monate maximal 242.916,67 Euro brutto zur Verfügung. Für den gesamten Ausführungszeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beträgt der maximale Finanzrahmen 649.509,80 Euro netto (772.916,67 Euro brutto). Ein Überschreiten des maximalen Finanzrahmen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Abrechnung erfolgt in Leistungszeiträumen. Die ersten beiden Leistungszeiträume umfassen jeweils zwölf Monate ab dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der letzte Leistungszeitraum beginnt im Anschluss an den zweiten Leistungszeitraum und endet am 31. Dezember 2029. Die Vergütung wird für den jeweiligen Leistungszeitraum nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung wie folgt gezahlt: 1. Abschlag zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Höhe von 25 % der auf diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung, 2. Abschlag nach Ablauf von drei Monaten in Höhe von 25 % der auf diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung, 3. Abschlag nach Ablauf von sechs Monaten in Höhe von 25 % der auf diesen Leistungszeitraum entfallenden Vergütung. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der jährlich mit dem Auftraggeber abgestimmten Jahresplanung. Sämtliche Leistungen sind in enger fachlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen. Dies gilt insbesondere für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Die Landesservicestelle legt dem Auftraggeber jährlich eine Jahresplanung für das jeweils folgende Kalenderjahr sowie bis zum 31. Januar des Folgejahres einen Jahresbericht vor. |
| Ort der Leistung: | Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden |
| 6. Losaufteilung: | |
| Losweise Vergabe: | Nein |
| Angebote sind möglich für: | die Gesamtleistung |
| 7. Nebenangebote sind | |
| nicht zugelassen | |
| 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: | |
| Beginn der Ausführungsfrist: | 01.02.2027 |
| Ende der Ausführungsfrist: | 31.12.2029 |
| Bemerkung zur Ausführungsfrist: | Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine. Die maximale Vertragslaufzeit endet am 31.12.2029. |
| 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: | |
| unter (URL:) | https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a05b715b6f-4770e38ae90867ad |
| Weitere Auskünfte erteilen/erteilt | Siehe oben |
| Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: | Siehe oben |
| Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: | |
| Siehe oben | |
| 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: | |
| Angebote sind einzureichen bis: | 30.10.2026 12:00 |
| Ablauf der Bindefrist: | 20.01.2027 |
| 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: | |
| 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: | |
| Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B | |
| 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: | |
| Gemäß § 16 HVTG werden folgende Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter gefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu erfolgt nach Angebotsprüfung und - wertung eine separate Aufforderung durch die Vergabestelle. Die dann vorzulegenden Unterlagen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen einzureichen. Sollte keine fristgerechte Vorlage seitens des Bieters erfolgen, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Unterlagen können auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. -2.3.4 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. -2.3.5 Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden erfassen. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 EUR und für Vermögens- schäden mindestens 500.000,00 EUR betragen.Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens des Versicherungsunternehmens oder durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden. Besteht der geforderte Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, mit der sich der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung den geforderten Versicherungs- schutz spätestens vor Beginn der Leistungserbringung herzustellen und nachzuweisen. -2.3.6 Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Eignung Der Bieter hat zum Nachweis der erforderlichen Eignung folgende Unterlagen einzureichen: a) Der Bieter darf während der Vertragslaufzeit nicht selbst Träger eines im Rahmen des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen" geförderten Familienzentrums sein oder für eine eigene Einrichtung eine entsprechende Förderung beantragen. b) Der Bieter hat durch mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren Erfahrungen in mindestens einem der Themenbereiche Familienzen-tren, Familienbildung, Kinder- und Jugendhilfe oder Familienpolitik nachzu-weisen. Aus den vorgelegten Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen in der Begleitung und Beratung von Einrichtungen, Trägern oder Projekten so-wie in der Zusammenarbeit mit Akteuren der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. Familienbildung hervorgehen. c) Der Bieter hat Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen nachzuweisen. Hierzu ist mindestens eine Referenz über die eigenverantwortliche Organisation und Durchführung einer Veranstaltung mit mindestens 100 Teilnehmenden aus den letzten drei Jahren vorzulegen. Eine Referenz kann zum Nachweis mehrerer der vorgenannten Anforderungen herangezogen werden. -2.3.7 Ausführungskonzept Der Bieter hat mit dem Angebot ein Ausführungskonzept vorzulegen, in dem er darstellt, auf welche Weise er beabsichtigt, die Koordinierung, Beratung, Informa-tion und Unterstützung der hessischen Familienzentren in ihrer täglichen Arbeit sowie bei deren kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und -sicherung im Rahmen des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen" und auf der Grundlage der jeweils gültigen Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen (derzeit: StAnz. 53/2020 S. 1426) über den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit zu erbringen (u.a. Darlegung der Vorgehensweise, des vorgesehenen Personaleinsatzes, insbesondere unter den Aspekten: Praxistauglichkeit, Praxisnähe, Serviceorientierung gegenüber den Teilnehmenden und Ef-fizienz der Prozesse), z.B. im Hinblick auf regionale und landesweite Veranstal-tungen und Workshops, Erstellung und Verteilung von Materialen und Broschü-ren, Internetauftritt, telefonische Sprechzeiten. Ferner legt der Bieter dem Ausführungskonzept einen Zeitplan für die Erarbeitung der von ihm beabsichtigten einzelnen Bestandteile der Leistung vor. Eine Aufwandsentschädigung wird für die Erstellung des Ausführungskonzeptes nicht gewährt. Das Ausführungskonzept ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualität des Ausführungskonzeptes" Bestandteil der Angebotswertung. Da das Ausführungskonzept die Wirtschaftlichkeitsbewertung betrifft, ist dieses mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. -2.3.8 Kostenplan Der Bieter hat einen, auf das Ausführungskonzept inkl. Zeitplan abgestimmten Kostenplan einzureichen, der die vom Bieter kalkulierten Festpreise für die einzelnen Vertragsjahre • 01/02/2027 bis 31/12/2029 mindestens wie folgt aufschlüsselt: • Personalkosten, Personalnebenkosten • Sachkosten (z.B. Material, Druck, Drittkosten u.a. für die zu organisierenden Veranstaltungen, Reisekosten, Telefonnutzung, PC-Nutzung) • Weitere Gemeinkosten • Kosten des Berichtswesens Für den gesamten Ausführungszeitraum steht ein maximaler Finanzrahmen von 772.917 EURO inkl. Mehrwertsteuer zur Verfügung (netto 649.510 EURO). Der Kostenplan ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes und ist mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. -2.3.9 Ausführungen zur Qualifikation des mit der Ausführung des Auftags Der Bieter hat mit dem Angebot Ausführungen betreffend die Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vorzulegen. Diese Ausführungen müssen insbesondere die personellen Kapazitäten zur Um-setzung der im Ausführungskonzept (vgl. Ziffer 2.3.7) vorgesehenen Aufgaben und zur Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans (vgl. ebenfalls Ziffer 2.3.7) belegen und dabei mind. Folgendes umfassen: Siehe hierzu Ausführung in Ergänzung zur Angebotsaufforderung. -2.3.10 Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG |
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| 14. Angabe der Zuschlagskriterien: | |
| Der niedrigste Preis | Nein |
| Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: | 1 Preis (30%), 2 Qualität des Ausführungskonzeptes (40%), 3 Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (30%) |
| 15. Sonstiges: | |
| Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber / Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben. | |