Bekanntmachung

Straßenbaustoffe

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vergabenr.VG-0437-2026-0272
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Mainzer Straße 75
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefonnummer:+49 61170384012
Telefaxnummer:+49 611327638412
E-Mail-Adresse:beschaffung@hcc.hessen.de
Internet-Adresse:https://vergabe.hessen.de
Zuschlagserteilende Stelle:Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):  
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:Lieferung von Straßenbaustoffen
Menge und Umfang:Lieferung von 191.000 Kilogramm Reparaturasphalt KMG-L, Körnung 0/4 bis 0/5 mm, sowie 9.000 Kilogramm Reparaturasphalt KMG-L, Körnung > 0/5 bis 0/8mm und 400 Liter Primer in Spraydosen
Ort der Leistung:48 verschiedene Straßenmeistereien des Landes Hessen
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:Nein
Angebote sind möglich für:die Gesamtleistung

7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:12.10.2026
Ende der Ausführungsfrist:31.07.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist:Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine.
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a03e5f4cb7-9fa78c1c99c19a8
Weitere Auskünfte erteilen/erteiltSiehe oben
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen:Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Siehe oben
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:21.09.2026 12:00
Ablauf der Bindefrist:09.10.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
 
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
-
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste PreisNein
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:1 Preis (70%), 2 Nachhaltigkeit (30%)
15. Sonstiges:
Produktspezifische Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen:
- Herstellererklärung bezüglich der Klassifizierung nach dem GISCODE
- Herstellererklärung bezüglich der Eignung der Baustoffe, Baustoffgemische und Reparaturasphalte
- Konzept Versorgungssicherheit (max. 2 DIN A4 Seiten), dass insbesondere auf schwierige Wetterlagen eingeht, die die Produktion beeinflussen
- Die Erstprüfung einer anerkannten Prüfstelle (z.B. nach den RAP Stra)
- Leistungserklärungen für die Gesteinskörnungen und die Bindemittel
- EG-Sicherheitsdatenblatt, falls diese Forderung gemäß der EG 1907/2006
REACH Verordnung besteht
- Verarbeitungshinweise bzw. Technisches Merkblatt
- Nachhaltigkeitskonzept
- Für jedes angebotene Produkt (Reparaturasphalte, Primer/Haftgrund, muss ein Muster inklusive Verarbeitungshinweis (je ein Behälter pro angebotene Position) sowie bei den Reparaturasphalten die Erstprüfung einer anerkannten Prüfstelle bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist bei Hessen
Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wetzlar, Prüfstelle Wetzlar (PB 2.2.03),
Sportparkstraße 15, 35578 Wetzlar kostenfrei einzureichen.


Vor Zuschlagserteilung wird für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen eine - Referenzliste
- Eigenerklärung zur Eignung
- Darstellung Reklamationsprozess
- Konzept Produkteinweisung der Mitarbeiter der Straßenmeistereien
angefordert, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.

Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten:
1 % der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung.