Bekanntmachung
Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK)
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Identifikationsnummer: 06-25153000-14 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611340 0 Fax: +49 611340 1150 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: VG-3000-2026-0042 Titel: Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK) Beschreibung: Beschaffung des Vor-Ort-Service im Verfahren elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) und elektronische Präsenz-Kontrolle (EPK) Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 20.156.268,91 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 75230000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 75240000-0 |
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| Erfüllungsort | Postanschrift: Mackenzeller Straße 3 Postleitzahl / Ort: 36088 Hünfeld NUTS-3-Code: DE732 Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Der Ort der Leistungserbringung ist die Bundesrepublik Deutschland (jeweiliger Aufenthaltsort des Fußfesselträgers / Probanden). |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Bekanntmachung Link zu den Eignungsnachweisen: |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Art: - Technik-Logistik & Installation: Montage, Inbetriebnahme und Austausch von elektronischen Überwachungsgeräten (z. B. GPS-Tracker/Fußfesseln und Basisstationen). - Störungsmanagement: Durchführung von Vor-Ort-Einsätzen zur Fehlerbehebung, technischen Prüfung und Sicherstellung der kontinuierlichen Betriebsbereitschaft der Hardware. - Sicherheitsrelevantes Umfeld: Erbringung von Leistungen im Bereich der Justiz, Polizei oder vergleichbarer Sicherheitsbehörden mit direktem Kontakt zu Personen in staatlichen Überwachungsverhältnissen. - Einsatzradius & Reaktionszeiten: Einsätze über mehrere Bundesländer hinweg unter Einhaltung von Service-Level-Agreements mit Reaktionszeiten für Vor-Ort-Einsätze von unter 5 Stunden. - Personalqualifikation: Einsatz von geschultem Personal, das zur Dokumentation technischer Ereignisse und zur sensiblen Kommunikation mit Überwachungsbehörden befähigt ist. Umfang: Mindestens 3.000 geleistete Einsatzstunden innerhalb eines Jahres. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform) In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV). |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 16.07.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 16.07.2026 10:00 Uhr | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e62fa6c21-3ed9bc0d851ee7d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812 056 745 Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151 126603 Fax.: +49 611 327648534 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Projektbeschreibung: 1. "Elektronische Präsenz-Kontrolle" (EPK) Das Verfahren "elektronische Präsenz-Kontrolle", wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen. 2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (EAÜ) Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben. Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden. 3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST) Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht. 4. Überwachung der "häuslichen Gewalt" Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence (kurz DV-Technik) Technologie eingesetzt werden. Dabei wird einem möglichen Opfer zusätzlich ein Opferschutzgerät zur Verfügung gestellt. Derzeit wird eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbot durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten und ab dem 1. April 2027 umgesetzt. 5. Atemalkoholkontrolle In diesem Verfahren wird den Probanden auf richterliche Anweisung auferlegt, in definierten Zeitabständen eine Atemalkoholprobe bei sich durchführen zu lassen. Diese Alkoholproben können automatisch nach fest definierten Zeiten (Einrichtung eines Zeitplanes) oder durch manuelles Auslösen in der Überwachungssoftware durchgeführt werden. Das Alkoholkontrollgerät wird dezentral bei den Probanden vor Ort eingesetzt und sendet seine Daten über Mobilfunk an das zentrale System. Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt. - Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und Opfer und hält auch direkten Kontakt zu diesen. - Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich. Es wird ein Dienstleister für den Vor-Ort-Service in den oben beschriebenen Verfahren beschafft, der bei den Probanden "Vor-Ort" die Aufstellung, Anlegung, Abnahme sowie die Störungsbeseitigung des Überwachungsequipments vornimmt. Bei möglichen Opfern müssen Überwachungsgeräte übergeben und bei Bedarf auch wieder abgeholt werden. Zudem sollen alle zukünftig eingesetzten Verfahren im Sinne der elektronischen Aufenthaltsüberwachung "Vor-Ort" unterstützt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 20.156.268,91 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 25.08.2026 Enddatum der Laufzeit: 24.08.2028 |
| Verlängerungen und Optionen |
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |