Bekanntmachung
Grün- und Außenanlagenpflege Amtsgericht Korbach
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vergabenr. | VG-0437-2026-0093 |
| 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: | |
| Name und Anschrift: | Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- Mainzer Straße 75 65189 Wiesbaden Deutschland |
| Telefonnummer: | +49 61170384012 |
| Telefaxnummer: | +49 611327638412 |
| E-Mail-Adresse: | beschaffung@hcc.hessen.de |
| Internet-Adresse: | https://vergabe.hessen.de |
| Zuschlagserteilende Stelle: | Siehe oben |
| 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): | |
| Verfahrensart: | Öffentliche Ausschreibung |
| 3. Angebote können abgegeben werden: | |
| elektronisch in Textform | |
| elektronisch mit fortgeschrittener Signatur | |
| elektronisch mit qualifizierter Signatur | |
| Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: | -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) |
| 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: | |
| Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): | |
| 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: | |
| Art der Leistung: | Ausführung der Grün- und Außenanlagenpflege im Objekt Amtsgericht Korbach |
| Menge und Umfang: | Ausführung der Grün- und Außenanlagenpflege auf einer Gesamtfläche von ca. 3.930,35 m² für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) - Niederlassung Nord - im Bereich der folgenden Liegenschaft: Amtsgericht Korbach, Hagenstr. 2, 2a/Nordwall 3, 34497 Korbach Zum Leistungsumfang der Grünanlagenpflege gehören unter anderem das Mähen des Gebrauchsrasens, die fachgerechte Pflege der Pflanzfläche und Sträucher, das Zurückschneides von Kletterpflanzen, die Säuberung von Traufsteifen und die Befreiung des Fachdachs von Bewuchs auf dem Anbau. Zum Leistungsumfang der Außenanlagenpflege gehören unter anderem das Kehren und Kehrsaugen von öffentlichen Gehwegen, befestigten Flächen/Verkehrsflächen und Garagen, die Wildkrautbekämpfung, die Flugmüllbeseitigung und das Reinigen von Bodeneinläufen, Lichtschächten, Kelleraufgängen Einlaufrinnen und Fußabtretern, |
| Ort der Leistung: | Amtsgericht Korbach, Hagenstr. 2, 2a/Nordwall 3, 34497 Korbach |
| 6. Losaufteilung: | |
| Losweise Vergabe: | Nein |
| Angebote sind möglich für: | die Gesamtleistung |
| 7. Nebenangebote sind | |
| nicht zugelassen | |
| 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: | |
| Beginn der Ausführungsfrist: | 01.11.2026 |
| Ende der Ausführungsfrist: | 31.10.2029 |
| Bemerkung zur Ausführungsfrist: | Es handelt sich bei den Datumsangaben um vorbehaltliche Termine. Der Vertrag wird zunächst für drei Jahre geschlossen. Des Weiteren besteht die Option einer viermaligen Vertragsverlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre. |
| 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: | |
| unter (URL:) | https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d249041cc-548d4cf2f6633720 |
| Weitere Auskünfte erteilen/erteilt | Siehe oben |
| Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: | Siehe oben |
| Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: | |
| Siehe oben | |
| 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: | |
| Angebote sind einzureichen bis: | 20.05.2026 12:00 |
| Ablauf der Bindefrist: | 30.09.2026 |
| 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: | |
| 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: | |
| Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B | |
| 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: | |
| - Eigenerklärung zur Eignung - Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt - Nachweis Haftpflichtversicherung - Auflistung mindestens einer geeigneten Referenzangabe über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: • Art der Leistung (hier: Grün- und Außenanlagenpflege) • Umfang (Angabe der Grundfläche) • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse • Erbringungszeitraum Eine Referenzangabe gilt als geeignet, wenn sie in Art dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht und vom Umfang her eine Mindestfläche von 4.000 m² aufweist. Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresfläche auch durch Addition dreier Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum (Dauer mind. 1 Jahr) erbracht wurden. |
|
| 14. Angabe der Zuschlagskriterien: | |
| Der niedrigste Preis | Ja |
| 15. Sonstiges: | |
| Ferner sind bei Angebotsabgabe folgende Sachverhalte zu beachten: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB, welche nicht mit einer elektron. Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein müssen, zugelassen. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen! Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben. Weiterhin verpflichtet sich der AN mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllungvorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen. | |