Bekanntmachung

Prüfung elektrischer Betriebsmittel HMSI

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vergabenr.VG-0437-2026-0064
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Mainzer Straße 75
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefonnummer:+49 61170384012
Telefaxnummer:+49 611327638412
E-Mail-Adresse:beschaffung@hcc.hessen.de
Internet-Adresse:https://vergabe.hessen.de
Zuschlagserteilende Stelle:Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):  
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)
Menge und Umfang:Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI).
Die insgesamt zu prüfende Menge an ortsveränderlichen Betriebsmitteln wird auf ca. 15.000 Geräte geschätzt.
Ort der Leistung:Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

und

Bahnhofstr. 44
65185 Wiesbaden
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:Nein
Angebote sind möglich für:die Gesamtleistung

7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:01.09.2026
Ende der Ausführungsfrist:31.10.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist:Die Prüfung der Geräte ist im September/Oktober 2026 und September/Oktober 2028 durchzuführen. Die Termine werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgestimmt.
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cadd0e0af-2920e245363532fa
Weitere Auskünfte erteilen/erteiltSiehe oben
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen:Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Siehe oben
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:21.04.2026 12:00
Ablauf der Bindefrist:05.06.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
 
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren)

- Referenzliste (eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, Erbringungszeitpunkt, Wert) Referenzangaben sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.

- Verpflichtungserklärung Tariftreue /Mindestentgelt
Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben (bei Bietergemeinschaften: von jedem Mitglied).
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste PreisJa
15. Sonstiges:
Mit dem Angebot vorzulegen: bei Nachunternehmern Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen; bei Bietergemeinschaft Erklärung betr. Bietergemeinschaft (Vordruck 632, Ziff.5)


Bei dieser Vergabe werden Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe als bevorzugte Bieter berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent gewertet.
Dies gilt nur, sofern der bevorzugte Bieter selbst das Angebot abgegeben hat und die Leistung eigenständig ausführt. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft und bei Einsatz von Nachunter-nehmern werden die 15 Prozent in der Wertung nicht abgeschlagen.

Von Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne von § 219 Abs. 1 SGB IX bzw. Inklusionsbetrieben im Sinne von § 215 Abs. 1 SGB IX vorzulegen:

- Eigenerklärung betreffend Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne von 219 Abs. 1 SGB IX/Wirtschaftsteilnehmer, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (Inklusionsbetrieb) (siehe Vordruck)

- Nur von Werkstätten für behinderte Menschen vorzulegen: Anerkennung nach § 225 SGB IX der Bundesagentur für Arbeit (oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes)