Bekanntmachung

Untersuchungen von Abwasser- und Gewässerproben RPDA

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vergabenr.VG-0437-2026-0011
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Deutschland
Telefonnummer:+49 611-70384012
Telefaxnummer:+49 611-327638412
E-Mail-Adresse:beschaffung@hcc.hessen.de
Internet-Adresse:https://vergabe.hessen.de
Zuschlagserteilende Stelle:Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):  
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:Das Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) beabsichtigt, einen Auftrag über die Analytik von Abwasser- und Gewässerproben zu vergeben.
Menge und Umfang:Das Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) beabsichtigt, einen Auftrag über die Analytik von Abwasser- und Gewässerproben zu vergeben (Höchstmenge: 7.000 Analysen).
Ort der Leistung:Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA)
Kreuzberger Ring 17 a+b
65205 Wiesbaden
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:Nein
Angebote sind möglich für:die Gesamtleistung

7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:01.04.2026
Ende der Ausführungsfrist:31.12.2029
Bemerkung zur Ausführungsfrist:Der Rahmenvertrag beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um zwei Jahre bis zum 31.12.2029, wenn nicht eine Vertragspartei bis zum 30.06.2027 anzeigt, die Vertragslaufzeit nicht verlängern zu wollen.
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ba2b21be3-15366548dc1954de
Weitere Auskünfte erteilen/erteiltSiehe oben
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen:Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Siehe oben
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:13.02.2026 12:00
Ablauf der Bindefrist:13.03.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
 
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren)
- Referenzliste (eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail-Adresse, Erbringungszeitpunkt, Wert).
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in der Leistungsart dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht und einen Umfang von mindestens 1.500 Analysen pro Jahr beinhaltet. Die Vergleichbarkeit kann auch durch eine Addition von Referenzangaben erreicht werden

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/ Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste PreisJa
15. Sonstiges:
Mit dem Angebot sind weiter folgende Unterlagen einzureichen:

- ein Nachweis über die Zulassung als staatlich anerkanntes EKVO-Labor nach § 10 Abwassereigenkontrollverordnung oder eine vergleichbare Anerkennung eines anderen Bundeslands