Bekanntmachung
Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Identifikationsnummer: 06-25153000-14 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611340 0 Fax: +49 611340 1150 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: VG-3000-2025-0116 Titel: Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG Beschreibung: Beschaffung eines Zutrittskontrollsystems für das HMFG Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 250.010,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 30000000-9 | |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Postleitzahl / Ort: 65193 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Wirtschaftlichkeitsprüfung Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Link zu den Eignungsnachweisen: |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. • Art: Planung, Lieferung und Montage von Schließanlagen mit Einsatz von RFID • Umfang: mindestens 30 Zutrittspunkte mit Lesegeräten pro Referenz (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform) In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV). |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 17.02.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 17.02.2026 10:00 Uhr | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b2bd08956-414542d6cc6a58b9
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812 056 745 Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151 126603 Fax.: +49 611 327648534 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das HMFG benötigt ein neues Zutrittskontrollsystem. Hardware: Definierte Zutrittspunkte müssen mit Online-Zutrittskontrolllesern ausgestattet werden, die über eine Updater-Funktion verfügen. Technisch ist sicherzustellen, dass die Leser das "Data on Card"-Verfahren unterstützen und Zutrittsrechte auf den Chip übertragen bzw. aktualisieren können. Zum Einsatz soll das Chipkartensystem Mifare DESFire EV2 oder EV3 mit verschlüsselter Kommunikation kommen. Die Transponderschlüsselanhänger müssen außerdem für das Zeiterfassungssystem mitgenutzt werden, welches ebenfalls den Standard Mifare DESFire unterstützt. Die Türleser sind dabei an Zutrittskontrollzentralen (ZKZ) anzubinden, die in den IT-Unterverteilungen auf den jeweiligen Mietflächen platziert werden. Die Systemarchitektur ist derart zu gestalten, dass sich die Steuerungslogik nicht im Leser selbst befindet. Die ZKZ müssen so ausgelegt sein, dass eine Überwachung der Türzustände (offen, geschlossen) möglich ist. Zudem ist eine Schnittstelle zur Einbruchmeldeanlage (EMA) vorzusehen, um sicherheitsrelevante Zustände zu übermitteln und bei bestimmten Bereichen die EMA scharf/unscharf schalten zu können. Des Weiteren müssen diverse Räume mit Offline-Schließtechnik ausgestattet werden. Dabei sind elektronische Offline-Schließbeschläge vorzusehen, deren Berechtigungen täglich beim Passieren eines Online-Zutrittslesers automatisch auf die Chipkarte übertragen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Batterie der elektronischen Offlineschließbeschläge für mindestens 40.000 Betätigungen ausgelegt ist. Die Kupplung der Schließgeräte ist motorisch oder in gleichwertiger manipulationssicherer Ausführung auszuführen. Der Einsatz von Hubmagneten ist nicht zulässig. Die elektronischen Beschläge müssen in Breitschild-Ausführung zur Ausstattung sowie zur Umrüstung bestehender Rosettenbeschläge bereitgestellt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellen kann, dass aus objektiven Gründen ein alternativer Beschlag erforderlich ist. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung verlangen, sofern die Änderung im Umfang, in der technischen Vergleichbarkeit und im wirtschaftlichen Wert den hier beschriebenen Leistungen entspricht. Das Aktivieren der Schließgeräte durch zusätzliche Handlungen wie Drücken, Drehen oder Betätigen eines Schalters ist nicht zulässig; das Schließmedium muss von der Leseeinheit automatisch erkannt werden. Alle mit Offline-Technik ausgestatteten Türen (ausgenommen elektronische Doppelknaufzylinder) müssen zusätzlich mit mechanischen Profilzylindern versehen werden, um eine Notöffnungsmöglichkeit sicherzustellen. Der Zylinder dient ausschließlich als Redundanzlösung bei Systemausfall oder Wartung und ist kein Bestandteil der regulären Schließhierarchie. Eine einheitliche Schließung aller Backup-Zylinder muss vorgesehen werden und eine übergeordnete Schließanlage ist nicht erforderlich. In den Zylindern soll ein Bohr- und Ziehschutz integriert sein. Die Lieferung muss mit mindestens 15 Schlüsseln erfolgen. Von einer stockwerksübergreifenden Verkabelung der Leser/Updater und sonstiger Komponenten ist nicht auszugehen. Die erforderliche Verkablung wird bauseits nach Abstimmung bereitgestellt und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Bieters. Auf allen Stockwerken befinden sich IT-Unterverteilungen. Hier sind die Zutrittskontrollzentralen zu installieren. Dort besteht dann die Möglichkeit der Einbindung in das lokale Netzwerk. Die Leser/Updater sind als Aufputzvariante bereitzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellen kann, dass aus objektiven Gründen eine Unterputzvariante erforderlich ist. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine Änderung der Ausführung verlangen, sofern die Änderung im Umfang, in der technischen Vergleichbarkeit und im wirtschaftlichen Wert den hier beschriebenen Leistungen entspricht. Sofern im Mengengerüst nicht anders angegeben, ist von Lesern für den Innenbereich auszugehen. Software: Es werden fünf Softwarearbeitsplätze benötigt. Die Software muss auf aktuellen Microsoft-Betriebssystemen lauffähig sein sowie On-Premises und nicht in einer Cloud betrieben werden. Des Weiteren ist die Bereitstellung offener Prozessschnittstellen (z. B. REST-API, LDAP oder vergleichbar) zur künftigen Integration in Drittsysteme vorzusehen. In das System ist ein digitaler Workflow zur beantragungsbasierten Vergabe und Änderung von Zutrittsrechten zu integrieren; konfigurierbar ohne Herstellerprogrammierung. Weiterhin muss für besonders sicherheitsrelevante Bereiche das Vier-Augen-Prinzip angewendet werden. Alle Aktivitäten und Datenänderungen müssen protokolliert werden. Eine automatische Datensicherung ist zu gewährleisten. Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, konfigurierbare Zeitprofile zu hinterlegen, anhand derer automatisch die Türfreigabe oder Sperrung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass eine Überwachung des Türzustands dahingehend erfolgt, ob die Tür innerhalb eines definierten Zeitfensters nach Freigabe wieder ordnungsgemäß schließt. Informationen, wie schwache Batterien bei den elektronischen Offline-Schließmedien, müssen im System angezeigt werden. Dienstleistungen: Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich mit den am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Ziel ist die Klärung von Schnittstellen, Leitungsführung, Verkabelung, Netzwerkanschlüssen, Türschnittstellen. Obligatorisch sind außerdem folgende Leistungen: • Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software • Inhouse - Schulung der Administratoren - 1 Tag (8 Std.) in der Verwendungsstelle • Übergabe einer vollständigen Anlagendokumentation und eines Benutzerhandbuchs in digitaler Form Diese Dienstleistungen sind vom Auftragnehmer zeitlich und personell im Angebot berücksichtigt und werden nicht gesondert vergütet. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 250.010,00 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 24.03.2026 Enddatum der Laufzeit: 23.03.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |