Bekanntmachung

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Identifikationsnummer: 06-25153000-14
Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://vergabe.hessen.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VG-3000-2025-0078
Titel: Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen
Beschreibung: Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen in drei Losen
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 84.799.144,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 84.799.144,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 32000000-3
   
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
 Angebote für alle Lose erforderlich: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.

Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:

(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Ei-generklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.

(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.

(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklä-rung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Losverteilung  
Höchstzahl an LosenHöchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung

Link zu den Eignungsnachweisen:
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Los 1

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Art:
•Bereitstellung von internetunabhängigen Standortverbindungen (Ethernet, OTN, ähnliche) zur Anbindung von Kundenstandorten.
Umfang:
• Mindestens 500 Standortverbindungen als Gesamtsumme pro Referenz.

Los 2

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Art:
• Bereitstellung von Verbindungen unverschlüsselt oder mit BSI-konformer Verschlüsselung (AES-256) auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) sowie auf Basis knoten- und kantendisjunkter Strecken.

Los 3

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Art:
• Bereitstellung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zur Anbindung von Kundenstandorten.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 05.01.2026 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 05.01.2026 10:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198df9acc2b-2aef60e9eba590f7
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: DE812056745
Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax.: +49 611 327648534
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (Los 1)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: Hessenweite Standortverbindungen
Beschreibung: Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt.

Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung der Vorleistung von Standortverbindungen. Gegenstand dieses Loses ist somit die Beschaffung von Standortverbindungen zwischen den Lokationen des Landes Hessen und Anbindungen an die Knotenstandorte des HessenNetzes als Ethernet-Verbindungen sowie Optical-Transfer-Network-Verbindungen (OTN). Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung von Netzwerkverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.

Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen.

Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit.

Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen.
Die Leistungen der gemieteten Festverbindungen werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht.

HessenNetz-Verbindungen
Das HessenNetz besteht aus einem vermaschten Backbone auf Basis optischer Übertragungswege mit aktuell 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel. Dieser Backbone ist Gegenstand des Loses 2 dieser Ausschreibung. An den Knoten sind sternförmig Ethernet-Verbindungen und einige OTN-Verbindungen zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts für die jeweilige Verbindung wird grundsätzlich vom AG vorgegeben.
Der zentrale Abschlusspunkt einer Verbindung am Knotenstandort wird als A-Ende bezeichnet, der dezentrale Abschlusspunkt als B-Ende.

Punkt-zu-Punkt-Verbindungen (P2P)
Zusätzlich zu den HessenNetz-Verbindungen gibt es Ethernet-Verbindungen und auch OTN-Verbindungen zwischen beliebigen Standorten in Hessen, welche als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen realisiert sind.
Hierbei wird eine Seite als A-Ende und die andere Seite als B-Ende bezeichnet.

Redundante Verbindungen
Die Netzstruktur sieht auch redundant ausgeprägte Verbindungsvarianten vor. Im Migrationsbestand handelt es sich zum überwiegenden Teil um HessenNetz-Verbindungen mit entsprechend höheren Verfügbarkeitsanforderungen. In einigen wenigen Fällen sind auch Punkt-zu-Punkt-Verbindungen redundant ausgeprägt.
Es wird zwischen singulären, basis-redundanten (knotendisjunkten) und voll-redundanten (knoten- und kantendisjunkten) Verbindungen unterschieden.

Erwartete Ausbauänderung
Der Ausbaustand des Datennetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Das Gesamtdatenaufkommen wird sich aller Voraussicht nach in den Folgejahren vergrößern, dadurch wird eine Anpassung sowohl der Leitungskapazitäten, als auch weitere Ausprägung von Redundanzen stattfinden. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich zudem auch Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben.
Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) sowie die in Kapitel 7.2.1 beschriebenen Änderungskategorien sind im Preisblatt ersichtlich.
Durch die o.g. Erhöhung der Leitungskapazitäten werden weitere Umstellungen von noch vorhandenen kupferbasierten Leitungen auf Glasfaser nötig werden.

Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert:
•Ethernet-Verbindungen
•OTN-Verbindungen
•Verbindungen außerhalb Hessens
•sonstige Dienstleistungen

Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten und Redundanzarten. Für OTN-Verbindungen sind zudem Tarifzonenvarianten ausgeprägt.
Wie in Kapitel 2.2.1 der LB Los 1 beschrieben, sind vier der fünf Knotenstandorte im HessenNetz Ausgangsbasis für die Anbindung von Landeslokationen. Die Anbindung der Landeslokationen soll gemäß der Vorgabe des AG an einen der HessenNetz-Knotenstandorte erfolgen.
Prinzipiell unterscheiden sich die Punkt-zu-Punkt-Verbindungen von den HessenNetz-Verbindungen nur dadurch, dass keine Verbindung an das HessenNetz und damit an die Knotenstandorte erfolgt. Es handelt sich um direkte Verbindungen zwischen dezentralen Standorten. Das Preisblatt sieht für Ethernet-Verbindungen eine separate preisliche Betrachtung dieser zwei Varianten vor, für OTN-Verbindungen jedoch nicht.

Einige wenige Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes liegen nicht im Gebiet des Landes Hessen (z.B. Landesvertretungen in Berlin, Brüssel). Auch für diese Standorte gelten die Konditionen des abzuschließenden Vertrages. Da es sich jedoch um Standorte handelt, die teilweise im Ausland liegen und somit in das standardisierte Preismodell nicht integrierbar sind, wird hierfür eine eigene Warenkorbgruppe ausgeprägt. Die dort aufgeführten Verbindungen sind einzeln zu bepreisen.
Kommt während der Vertragslaufzeit ein weiterer in diese Gruppe fallender Standort hinzu, so wird für diesen Standort ein preisliches Einzelangebot zu Konditionen des Rahmenvertrages abgefragt. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 66.063.757,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 32000000-3
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2032
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend ist für alle Lose eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Dabei dienen die ersten 12 Monate (Los1) und jeweils 6 Monate (Los 2 und 3) der Vertragslaufzeit der Migration vom bisherigen auf den in diesem Verfahren auszuwählenden Dienstleister. Der eigentliche Vollbetrieb soll 5 Jahre (Los 1) bzw. 5,5 Jahre (Los 2 und 3) dauern. Die Begrenzung wurde auf 6 Jahre beschränkt und stellt aus den nachfolgenden Gründen eine verhältnismäßige Verlängerung dar, ohne dass es zu einer künstlichen Marktabschottung kommt.
Der Grund für die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit liegt darin, den Bietern in diesem Verfahren einen ausreichenden Rahmen für die Amortisation ihrer Investitionen zu verschaffen. Ohne die Veränderung der Regelfrist hätten die derzeitigen Vertragspartner wegen bereits amortisierter Kosten einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber. Die aktuellen Lieferanten sind in allen diesen Teilen in der besseren Ausgangssituation: Deren Infrastrukturversorgung ist erfolgt, ein Großteil der Planungsleistungen ist bereits abgeschlossen, Installationen vor Ort müssen nur vorgenommen werden, sofern sie sich in der Leistung von den derzeitigen Anbindungen unterscheiden. Auch die Hardwareinvestitionen sind eingeschränkt. An allen Standorten sind die notwendigen Baumaßnahmen seitens der aktuellen Lieferanten bereits erfolgt. Der aktuelle Lieferant muss an Standorten, bei denen keine Bandbreitenänderung erfolgt, als Einmalkosten in Großteilen nur die Übernahme eines kaufmännischen Bestandes berücksichtigen. Sogar bereits installierte Hardware an den Knoten und an den Standorten kann der aktuelle Lieferant als zukünftig erneuter Rahmenvertragspartner teilweise weiter betreiben, soweit dies technisch möglich ist.

Alternativanbieter müssen hingegen entweder Teilleistungen bei den bisherigen Lieferanten einkaufen oder eigene Infrastruktur (Kabel und aktive Technik) aufbauen.
Erfahrungswerte aufgrund der bestehenden Leistungsbeziehungen zeigen zudem, dass Alternativanbieter mit erheblichen Einmalkosten kalkulieren müssen.
Aufgrund der immensen Investitionskosten der "neuen" Alternativanbieter, könnten diese, ohne eine Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren, kein wirtschaftliches Angebot abgeben. Je kürzer die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung, desto schlechter wird ein Alternativanbieter gestellt und ist kalkulatorisch kaum in der Lage, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben.
Völlig unmöglich wird die Situation für die Alternativanbieter, wenn man z.B. ein Modell von 2+1+1 in Erwägung ziehen würde, da hierbei zur verlässlichen Berechnung einer Amortisation der Aufwände lediglich die zwei fixen Jahre als zugesicherte Laufzeit angesetzt werden könnten. Diese Laufzeit liegt erheblich unter der üblichen Abschreibungsfrist. Jedes Jahr länger ermöglicht den Bietern, prinzipiell wettbewerbsfähiger zu werden.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 66.063.757,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Kriterienkatalog Los 1, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: Preisblatt Los 1, Gewichtung: 50,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Beschaffungsinformationen (Los 2)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN)
Beschreibung: Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt.

Im Umfeld der Versorgung der Knotenstandorte des HessenNetzes mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) zur Vernetzung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone). Die Übergabe der Verbindungen an den Knotenstandorten erfolgt mit Ethernet-Schnittstellen (ETH). Zu den Verantwortlichkeiten des Dienstleisters gehören die Bereitstellung von Netzverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzsicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.

Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für weitere Rechenzentrums-Standorte erforderlich. Die Übergabe dieser Verbindungen soll je nach Bedarf mit Ethernet-Schnittstellen (ETH) oder Fibre Channel (FCP) erfolgen.
Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit.

Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen.
Die Leistungen der gemieteten Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN), im Folgenden optische Übertragungswege (WDM/OTN) genannt, zur Verbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone) werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht.

HessenNetz-Verbindungen in verschiedenen Ausprägungen sind nicht Gegenstand dieses Loses.

HessenNetz-Backbone
Der Backbone des HessenNetzes besteht aktuell aus 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel, die auf Basis optischer Übertragungswege (WDM/OTN) miteinander vermascht sind, wobei die Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld über zwei zusätzliche optische Übertragungswege (WDM/OTN) direkt gekoppelt sind.

Es bestehen weitere Verbindungen zwischen Knotenstandorten, die nicht Bestandteil dieses Loses sind.

Die optischen Übertragungswege (WDM/OTN) zur Anbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes haben jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Die zur direkten Kopplung der Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld haben ebenfalls jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH).
Bei den optischen Übertragungswegen (WDM/OTN) handelt es sich um glasfaserbasierte dedizierte Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mit separaten Übergabeports zur Anbindung eines HessenNetz-Knotens bzw. eines Rechenzentrum-Standortes.

Erwartete Ausbauänderungen

Der Ausbaustand des HessenNetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Gesamtdatenaufkommens der Gesamtheit aller HessenNetz-Verbindungen sowie allgemein wachsender Sicherheitsanforderungen, erhöhen sich auch die Anforderungen an den HessenNetz-Backbone.
Perspektivisch ist während der Vertragslaufzeit eine Anhebung der Bandbreiten im HessenNetz-Backbone sowie eine Erhöhung der Sicherheit der Verbindungen durch eine zusätzliche BSI-konforme Verschlüsselung geplant.
Mit fortschreitender Digitalisierung werden zusätzliche Anbindungen von Rechenzentrumsstandorten während der Vertragslaufzeit wahrscheinlich. Neben reinen Datenverbindungen unter Verwendung von Ethernet (ETH) soll auch die Möglichkeit bestehen, RZ-Verbindungen mit Fibre Channel unter Verwendung des Fibre Channel Protocols (FCP) zur Einbindung von Storage Area Networks (SAN) nutzen zu können.
Den beschriebenen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) ist im Preisblatt (siehe Anlage Preisblatt Los 2) ersichtlich.
Eine Kapazitätserhöhung kann für alle Strecken gleichzeitig oder als Einzelleistung je Strecke notwendig werden und schließt eine Ablösung der bis zum Zeitpunkt der Erhöhung bestehenden Übertragungsrate ein.
Da die genaue Anzahl und die Strecken noch nicht bekannt sind, zeigt der AN seine grundsätzliche Bereitschaft an, dem AG im Bedarfsfall ein entsprechendes Angebot auf Basis und zu den Konditionen des abzuschließenden Rahmenvertrages zu unterbreiten und die notwendigen Maßnahmen bei Beauftragung durch den AG durchzuführen. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen.

Warenkorb

. Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert:
• HessenNetz-Backboneverbindungen (WDM/OTN)
• zusätzliche RZ-Anbindungen (WDM/OTN)
• Sonstige Dienstleistungen

Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten, Redundanzarten und Verschlüsselungsoptionen. Zudem sind für Produkte ohne direkten Standortbezug Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Eine genaue Spezifizierung der technischen Anforderungen an die einzelnen Produkte erfolgt in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 6.151.676,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 32000000-3
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2032
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend ist für alle Lose eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Dabei dienen die ersten 12 Monate (Los1) und jeweils 6 Monate (Los 2 und 3) der Vertragslaufzeit der Migration vom bisherigen auf den in diesem Verfahren auszuwählenden Dienstleister. Der eigentliche Vollbetrieb soll 5 Jahre (Los 1) bzw. 5,5 Jahre (Los 2 und 3) dauern. Die Begrenzung wurde auf 6 Jahre beschränkt und stellt aus den nachfolgenden Gründen eine verhältnismäßige Verlängerung dar, ohne dass es zu einer künstlichen Marktabschottung kommt.
Der Grund für die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit liegt darin, den Bietern in diesem Verfahren einen ausreichenden Rahmen für die Amortisation ihrer Investitionen zu verschaffen. Ohne die Veränderung der Regelfrist hätten die derzeitigen Vertragspartner wegen bereits amortisierter Kosten einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber. Die aktuellen Lieferanten sind in allen diesen Teilen in der besseren Ausgangssituation: Deren Infrastrukturversorgung ist erfolgt, ein Großteil der Planungsleistungen ist bereits abgeschlossen, Installationen vor Ort müssen nur vorgenommen werden, sofern sie sich in der Leistung von den derzeitigen Anbindungen unterscheiden. Auch die Hardwareinvestitionen sind eingeschränkt. An allen Standorten sind die notwendigen Baumaßnahmen seitens der aktuellen Lieferanten bereits erfolgt. Der aktuelle Lieferant muss an Standorten, bei denen keine Bandbreitenänderung erfolgt, als Einmalkosten in Großteilen nur die Übernahme eines kaufmännischen Bestandes berücksichtigen. Sogar bereits installierte Hardware an den Knoten und an den Standorten kann der aktuelle Lieferant als zukünftig erneuter Rahmenvertragspartner teilweise weiter betreiben, soweit dies technisch möglich ist.

Alternativanbieter müssen hingegen entweder Teilleistungen bei den bisherigen Lieferanten einkaufen oder eigene Infrastruktur (Kabel und aktive Technik) aufbauen.
Erfahrungswerte aufgrund der bestehenden Leistungsbeziehungen zeigen zudem, dass Alternativanbieter mit erheblichen Einmalkosten kalkulieren müssen.
Aufgrund der immensen Investitionskosten der "neuen" Alternativanbieter, könnten diese, ohne eine Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren, kein wirtschaftliches Angebot abgeben. Je kürzer die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung, desto schlechter wird ein Alternativanbieter gestellt und ist kalkulatorisch kaum in der Lage, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben.
Völlig unmöglich wird die Situation für die Alternativanbieter, wenn man z.B. ein Modell von 2+1+1 in Erwägung ziehen würde, da hierbei zur verlässlichen Berechnung einer Amortisation der Aufwände lediglich die zwei fixen Jahre als zugesicherte Laufzeit angesetzt werden könnten. Diese Laufzeit liegt erheblich unter der üblichen Abschreibungsfrist. Jedes Jahr länger ermöglicht den Bietern, prinzipiell wettbewerbsfähiger zu werden.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 6.151.676,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Kriterienkatalog Los 2, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: Preisblatt Los 2, Gewichtung: 50,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Beschaffungsinformationen (Los 3)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)
Beschreibung: Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt.

Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zwischen den Lokationen des Landes Hessen. Das Los beinhaltet sowohl Anbindungen der hessischen Landeslokationen an die Knotenstandorte des City- und HessenNetzes in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel als auch Verbin-dungen zwischen den Landeslokationen und zur Kopplung der Knotenstandorte des CityNetzes. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung, die Wartung und der Betrieb der notwendigen Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.
Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen.

Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit.

Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Multiservicenetz (CityNetz Wiesbaden) auf Basis von gemieteten Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) sowie mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. In Frankfurt und Kassel sind Dark Fiber-Verbindungen mit Anbindung an den jeweiligen HessenNetz-Knoten in Betrieb.

Die Leistungen der gemieteten Dark Fiber-Verbindungen werden derzeit von der WiTCOM Wiesbadener Informations- und Telekommunikations GmbH erbracht.

Dark Fiber-Verbindungen für das CityNetz
Das CityNetz in Wiesbaden besteht im Kern aus einem Backbone auf Basis von Dark Fiber-Verbindungen mit aktuell drei Knotenstandorten. An die Knotenstandorte des CityNetzes sind die Verbindungen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den hessischen Landeslokationen im Stadtgebiet von Wiesbaden geschaltet.
Die Auswahl des Knotenstandorts wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedliche Knotenstandorte in Wiesbaden sind hierbei zu berücksichtigen.

Dark Fiber-Verbindungen an HessenNetz-Knoten
Das Land Hessen betreibt ausgehend von den drei HessenNetz-Knoten weitere Dark Fiber-Verbindungen für hessische Landeslokationen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zum jeweiligen Knotenstandort. Von dort sind die Dark Fiber-Verbindungen sternförmig zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedlichen Knotenstandorte sind hierbei nicht realisiert.

Der Knoten Mainz nimmt dabei insofern eine Sonderstellung ein, als dass er nicht auf dem Gebiet des Landes Hessen liegt. Als HessenNetz-Knoten sind von dort aufgrund der räumlichen Nähe ebenfalls Standorte im städtischen Ballungsraum Wiesbaden angebunden.

Dark Fiber als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen
Neben den vom City- oder HessenNetz ausgehenden Verbindungen gibt es innerhalb der Stadtgebiete der Ballungszentren Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel weitere Dark Fiber-Verbindungen zwischen beliebigen hessischen Landeslokationen, welche als Punkt-zu-Punkt (P2P) ohne Anbindung an einen Knoten realisiert sind.

Dark Fiber als Basis für voll-redundante Lokationsanbindungen
Für die hessischen Landeslokationen, die in der Standortliste mit der Redundanzangabe "voll-redundant" aufgeführt sind, ist eine Anbindung über zwei getrennt geführte Glasfaserstrecken und zwei bereits bestehende und voneinander unabhängige Haus-einführungen zu bereitzustellen.

Erwartete Ausbauänderungen
Der AG geht davon aus, dass sich der Ausbaustand des Datennetzes fortlaufend ändern wird und auch weiterhin einem leichten Aufwachs unterliegt. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich z.B. Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben.
Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst als (Start+3) Menge ist im Preisblatt ersichtlich.

Warenkorb:
• Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)
• Sonstige Dienstleistungen

Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)
Innerhalb der Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach dem jeweiligen Knotenstandort des City- oder HessenNetzes der Verbindung bzw. für P2P-Verbindungen eine Zuordnung zum jeweiligen Stadtgebiet.

Dark Fiber-Verbindungen Wiesbaden
in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant,
o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah
o On-Net oder Off-Net

Dark Fiber-Verbindungen Mainz
in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant,
o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah
o On-Net oder Off-Net

Dark Fiber-Verbindungen Frankfurt
in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant,
o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah
o On-Net oder Off-Net

Dark Fiber-Verbindungen Kassel
in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant,
o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah
o On-Net oder Off-Net

Sonstige Dienstleistungen
Für besondere, zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in dieser LB aufgeführten pauschalierten Leistungen sind in die Arbeiten in drei Qualifikationsstufen anzubieten: Systemspezialist oder Serviceingenieur, Servicetechniker, Handwerker.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 12.583.710,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 32000000-3
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: Wiesbaden 65185
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2032
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend ist für alle Lose eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Dabei dienen die ersten 12 Monate (Los1) und jeweils 6 Monate (Los 2 und 3) der Vertragslaufzeit der Migration vom bisherigen auf den in diesem Verfahren auszuwählenden Dienstleister. Der eigentliche Vollbetrieb soll 5 Jahre (Los 1) bzw. 5,5 Jahre (Los 2 und 3) dauern. Die Begrenzung wurde auf 6 Jahre beschränkt und stellt aus den nachfolgenden Gründen eine verhältnismäßige Verlängerung dar, ohne dass es zu einer künstlichen Marktabschottung kommt.
Der Grund für die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit liegt darin, den Bietern in diesem Verfahren einen ausreichenden Rahmen für die Amortisation ihrer Investitionen zu verschaffen. Ohne die Veränderung der Regelfrist hätten die derzeitigen Vertragspartner wegen bereits amortisierter Kosten einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber. Die aktuellen Lieferanten sind in allen diesen Teilen in der besseren Ausgangssituation: Deren Infrastrukturversorgung ist erfolgt, ein Großteil der Planungsleistungen ist bereits abgeschlossen, Installationen vor Ort müssen nur vorgenommen werden, sofern sie sich in der Leistung von den derzeitigen Anbindungen unterscheiden. Auch die Hardwareinvestitionen sind eingeschränkt. An allen Standorten sind die notwendigen Baumaßnahmen seitens der aktuellen Lieferanten bereits erfolgt. Der aktuelle Lieferant muss an Standorten, bei denen keine Bandbreitenänderung erfolgt, als Einmalkosten in Großteilen nur die Übernahme eines kaufmännischen Bestandes berücksichtigen. Sogar bereits installierte Hardware an den Knoten und an den Standorten kann der aktuelle Lieferant als zukünftig erneuter Rahmenvertragspartner teilweise weiter betreiben, soweit dies technisch möglich ist.

Alternativanbieter müssen hingegen entweder Teilleistungen bei den bisherigen Lieferanten einkaufen oder eigene Infrastruktur (Kabel und aktive Technik) aufbauen.
Erfahrungswerte aufgrund der bestehenden Leistungsbeziehungen zeigen zudem, dass Alternativanbieter mit erheblichen Einmalkosten kalkulieren müssen.
Aufgrund der immensen Investitionskosten der "neuen" Alternativanbieter, könnten diese, ohne eine Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren, kein wirtschaftliches Angebot abgeben. Je kürzer die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung, desto schlechter wird ein Alternativanbieter gestellt und ist kalkulatorisch kaum in der Lage, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben.
Völlig unmöglich wird die Situation für die Alternativanbieter, wenn man z.B. ein Modell von 2+1+1 in Erwägung ziehen würde, da hierbei zur verlässlichen Berechnung einer Amortisation der Aufwände lediglich die zwei fixen Jahre als zugesicherte Laufzeit angesetzt werden könnten. Diese Laufzeit liegt erheblich unter der üblichen Abschreibungsfrist. Jedes Jahr länger ermöglicht den Bietern, prinzipiell wettbewerbsfähiger zu werden.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 12.583.710,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Kriterienkatalog Los 3, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: Preisblatt Los 3, Gewichtung: 50,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein