Bekanntmachung
Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Identifikationsnummer: 06-25153000-14 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611340 0 Fax: +49 611340 1150 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: VG-3000-2025-0100 Titel: Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen Beschreibung: Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 271.000.000,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 325.200.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Insolvenz Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem späteren Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Hierfür wird zunächst die Kennzahl eines jeden Bieters für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) gebildet. Z = L/P Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 15 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall der Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus. Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 15 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist. Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festgelegt. So erhält bei zwei identischen Angeboten dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Gesamtpreis aufweist. Die Leistungspunktzahl wird auf Basis des Kriterienkatalogs (80%) und der bewertenden Teststellung (20%) ermittelt. Die Wertungsmethodik ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung Link zu den Eignungsnachweisen: |
| Eignungskriterien |
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Sind Sie selbst Hersteller des angebotenen TK-Systems bzw. stammt das angebotene TK-System aus dem Unternehmensverbund bzw. dem eigenen Konzern? Falls nicht, stellen Sie dar, zu welchem Hersteller eines regelmäßig verwendeten TK-Systems Sie welchen Partnerstatus haben. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind in der Datei: "Eignungskriterien" aufgeführt. Die Bewerber reichen die ausgefüllte Datei: "Eignungskriterien" mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Darin haben die Bewerber verschiedene Fragen zu beantworten, die ihre Leistungsfähigkeit entsprechend den Punkten und Wertungshinweisen im Dokument bewerten. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die fünf Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Die Punktzahl ergibt sich aus dem ausgefüllten Dokument "Eignungskriterien". Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet das Los über den/die als fünften auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Der Bewerber stellt dar, welche IT-Service-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 20000 oder einen vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Bewerber stellt dar, welche Qualitätsmanagement Prozesse in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 9001 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Bewerber stellt dar, welche Business Continuity Management Prozesse in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 22301 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen." - Der Bewerber stellt dar, welche Informationssicherheits-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Bei der Darstellung werden Umsetzungen des BSI-Grundschutzes besonders gewürdigt. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 27001 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Teilnahmeantragsfrist"), die nach Art der nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht: •Art: Realisierung und Betrieb einer UCC-Lösung (Mindestanforderung) •Umfang: Ausbau mindestens 15.000 Ports, verteilt auf mindestens 50 Standorte (Mindestanforderung) Die Beschreibung der Referenzprojekte hat in einem separaten Dokument zu erfolgen. In der Tabelle in der Referenzvorlage ist unter der laufenden Nummer 7 der Name des zugehörigen Dokumentes einzutragen. Bei der Projektbeschreibung ist zwingend mindestens auf folgende Punkte einzugehen: (a) etwaige Niederlassungen, (b) die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter für den Kunden, (c) das Ergebnis des Projektes sowie (d) Kontakt zum Referenzkunden; dieser kann mindestens über den Bewerber hergestellt werden. (e) Rolle des Bewerbers in dem Projekt (f) eingesetzte Produkte beim Kunden (g) genutzte Schnittstellen und Integrationen in Kundensysteme (h) Realisierung von hybriden Lösungsanteilen (OnPRemise und Cloud) Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bewerber die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. Die Projektbeschreibungen der Referenzen werden im Rahmen der Bewerberauswahl (§ 51 VgV) bewertet (vgl. Datei: "Eignungskriterien"). Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Anzahl an Ports bewertet. - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Anzahl an Standorten bewertet. - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Migrationsgeschwindigkeit in Ports pro Jahr bewertet. - Wurde wenigstens eine der Referenzen als Full Managed Service mit Port Preis erbracht? - Bei den benannten Referenzen handelt es sich idealerweise um Referenzen aus den Bereichen Öffentlicher Auftraggeber. - Beschreiben Sie, ob Sie in der Vergangenheit bereits bei Projekten ein Sicherheitskonzept gemäß BSI-Grundschutz, Schutzklasse hoch, erstellt haben? Wenn ja, bitte benennen Sie dieses Projekt. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle Beschreibung: Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete UCC-Systeme besitzen? - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete TK-Systeme besitzen? -Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) des Bewerbers die zweithöchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete TK-Systeme besitzen? Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Es wird ein Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich "UCC" von durchschnittlich 5 Mio Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert (Mindestanforderung). Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Wirtschaftsteilnehmer, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04.12.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18.11.2025 10:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199ec1f612c-437ef115e37981af
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812056745 Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151 126603 Fax.: +49 611 327648534 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Projekt umfasst eine moderne und umfassende Kommunikationslösung, die zahlreiche zentrale Bestandteile integriert. Folgende Erwartungen werden an die ausgeschriebene Leistung gestellt: Im Bereich Telefonie und Voice (ehemals HessenVoice) wird eine zeitgemäße Sprachkommunikation bereitgestellt, die bestehende Systeme ersetzt und erweitert. Ergänzend dazu ermöglicht die Softphone-Funktionalität die Nutzung der Telefonie direkt über PC oder mobile Endgeräte, ohne dass zusätzliche Hardware erforderlich ist. Als Webkonferenzlösung (VKS) wird aktuell auf Webex gesetzt; die Lösung soll jedoch auch künftige Weiterentwicklungen und hybride Arbeitsformen bestmöglich unterstützen. Darüber hinaus wird mit Chat- und Messaging-Funktionen eine sichere und effiziente Plattform für die schriftbasierte Teamkommunikation geschaffen. Hohe Anforderungen gelten für Sicherheit und Datenschutz sowie für die Barrierefreiheit, um allen Beschäftigten einen sicheren und inklusiven Zugang zur Lösung zu bieten. Das Betreibermodell definiert klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Betrieb, während flankierende Schulungsmaßnahmen die Einführung begleiten und die Akzeptanzförderung unterstützen. Die Lösung wird vollständig mit dem HessenPC kompatibel sein und über die HessenNetz-Anbindung einen sicheren, performanten Zugriff ermöglichen. Ein weiterer Bestandteil ist die Bereitstellung als portpreisbezogener Full Managed Service, der durch transparente Preisgestaltung und umfassendes Service-Management überzeugt. Dabei wird auf Herstellerneutralität geachtet, um Abhängigkeiten zu vermeiden und langfristige Flexibilität sowie Wettbewerbsoffenheit zu gewährleisten. Die Beschaffung und Implementierung der ausgeschriebenen UCC-Lösung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz und Interoperabilität mit bestehenden behördlichen Infrastrukturen. Für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung ist die Einhaltung des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Kompendiums für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf (KomTK ) sicherzustellen. Diese Richtlinie definiert verbindliche Sicherheitsmaßnahmen - einschließlich technischer, organisatorischer und infrastruktureller Anforderungen - für Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf und dient als Maßstab für Planung, Betrieb und Absicherung der angebotenen Lösung. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Kriterium bei der Auswahl und Implementierung von Kommunikationssystemen. Die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO") und das Hessische Datenschutzgesetz ("HDSIG") sehen vor, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren und datenschutzrechtliche Grundprinzipien - wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit - konsequent umzusetzen. Während Unified-Communications-Lösungen vor allem bei Nutzung von Cloud-Anteilen für Anwendungen mit einem normalen Schutzbedarf gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ("BSI") konzipiert sind, gibt es Szenarien, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist. In den Fällen, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist, wird häufig auf ein On-Premise-System zurückgegriffen, das vollständig innerhalb der eigenen IT-Infrastruktur betrieben wird und damit den Anforderungen an einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf besser gerecht werden kann. Durch den Betrieb in einer kontrollierten Umgebung kann ein höheres Maß an Kontrolle über Datenflüsse, Zugriffsschutz, Verschlüsselung sowie Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen sichergestellt werden. Unified Communications and Collaboration (UCC) Lösungen stellen eine zentrale Komponente moderner IT-Infrastrukturen dar und dienen der integrierten Vernetzung unterschiedlichster Kommunikations- und Kollaborationsdienste. Um den betrieblichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sicherheit, Skalierbarkeit sowie Interoperabilität gerecht zu werden, sind spezifische technische Voraussetzungen unabdingbar. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Auswahl, Implementierung und den Betrieb einer leistungsfähigen UCC-Lösung, die eine effiziente und unterbrechungsfreie Zusammenarbeit innerhalb der Organisation gewährleistet. Um einen schnellen Projekterfolg herbeiführen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AN und dem AG erforderlich. Der AN MUSS sich im Rahmen der Umsetzung eng mit internen und externen Verantwortlichen auf der Seite des AGs abstimmen, um erforderliche sowie zwangsläufige Wechselwirkungen mit weiteren Systemen des AGs (z.B. Firewall, Netzwerk etc.) möglichst früh in der Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen und erforderliche Anpassungen und Eingriffe an diesen Systemen möglichst störungsfrei und zeitkritisch umzusetzen. Die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsinhalte MÜSSEN vom AN für den vertraglich festgelegten Zeitraum vollumfänglich und in abschließender Ergebnisverantwortung, flexibel nach dem jeweiligen Bedarf des AGs in Form eines "Managed Service" erbracht werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird besonderer Wert auf die Barrierefreiheit der zu liefernden Unified Communications and Collaboration (UCC)-Lösung gelegt. Barrierefreiheit bedeutet, dass die Lösung von allen Nutzenden, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen oder Einschränkungen, uneingeschränkt und gleichberechtigt genutzt werden kann. Dies umfasst insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Die detailierten Leistungsanforderungen sind den jeweiligen Kapiteln der Leistungsbeschreibung (Kapitel 1 - 7) zu entnehmen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 271.000.000,00 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 11.12.2026 Enddatum der Laufzeit: 11.12.2034 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils 24 Monate, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 96 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Beendigung der Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Grund, wird eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren (24 Monaten) ab Vertragsende als "Migrationsphase" vereinbart. Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Es ist eine Maximallaufzeit von acht Jahren erforderlich, um das Ziel des Beschaffungsvorhabens, nämlich die Errichtung, Migration und Sicherstellung einer ganzheitlichen, flächendeckenden Abdeckung sämtlicher Dienststellen des Landes Hessen mit einer einheitlichen Technologie, zu erreichen, welche auch über eine sinnvolle Zeit nach Migration genutzt werden kann. Die HUCC Technologie muss nach aktuellem Stand HessenVoice komplett ablösen - was über 96.000 Ports umfasst. Da die Beauftragung durch die Dienststellen und die konkrete Festlegung von Rollout-Terminen von hauptsächlich externen Faktoren, sowie von der Verfügbarkeit von Ressourcen und Komponenten abhängt, werden sich die Rollout Termine, also die tatsächliche Migration über einen längeren Zeitraum (Jahre) erstrecken. Quantitativvergleichbare Migrationen finden in ganz Deutschland äußerst selten (> 10 Jahre) statt. Bei einer Laufzeit von lediglich vier Jahren müssten idealerweise im Durchschnitt jeden Monat ca. 9.000 Ports migriert werden, was zu einer Nutzbarkeit des Systems von lediglich 3 Jahren führen würde. Aus Sicht von Investitionsmitteln und für die Anbieter solcher Systeme sind jedoch Amortisationszeiträume von 5 Jahren üblich (AfA). Sollte eine Migration innerhalb eines Jahres umsetzbar sein, würde eine AfA von 5 Jahren eine Laufzeit von 6 Jahren in Summe rechtfertigen. Bei dieser Betrachtung würde aber eine realistische Migrationszeit i. H. v. 2-3 Jahren nicht berücksichtigt sein - was in Gesamtbetrachtung eine Vertragslaufzeit i. H. v. 8 Jahren bedingt. Diese Einschätzung wurde auch durch die Erfahrungen der letzten Ausschreibung bestätigt. Dort wurde der Managend Service ebenfalls für 8 Jahre ausgeschrieben und es gab eine Vielzahl von Bietern die am Verfahren teilnahmen. Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 325.200.000,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 325.200.000,00 Euro (netto) (Schätzwert + 20%) bei einer maximalen Laufzeit von acht Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Leistung, Beschreibung: Kriterienkatalog + bewertende Teststellung, Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |