Bekanntmachung
Anwendungsprogramm Verkehrsüberwachungsmessungen
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Identifikationsnummer: 06-25153000-14 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611340 0 Fax: +49 611340 1150 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.hessen.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VG-3000-2025-0027 Titel: Anwendungsprogramm Verkehrsüberwachungsmessungen Beschreibung: Beschaffung eines Anwendungsprogramms für die Auswertung von Verkehrs- überwachungsmessungen Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 803.012,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 48000000-8 | |
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 34117 Kassel NUTS-3-Code: DE731 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Insolvenz Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB" |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen (Datei "Daten- schutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung"). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert). Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und Leistung:. Preis 30 % Leistung (Bewertungsskala) 70 % Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,3 + Qualitätspunkte × 0,7 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote absolut identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Position "Gesamtkosten über Gesamtlaufzeit 4 Jahre in € (brutto)" aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (87), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Leistung Die erreichte Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Position "Erreichte Punkte" aus der Bewertungsskala (Datei "Bewertungsskala"). Diese erreichte Punktzahl wird im Rahmen einer Teststellung ermittelt. Im Rahmen der Angebotsprüfung erfolgt eine bewertende Teststellung der angebotenen Anwendungsprogramme. Hierfür werden nur die Angebote berücksichtigt, die im Rahmen der Angebotswertung auf der ersten (formale Prüfung) und zweiten Wertungsstufe (Bietereignung) nicht auszuschließen waren. Im Zuge der Teststellung werden die angebotenen Anwendungsprogramme auf die Erfüllung der in der Datei "Bewertungsskala" sowie in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) sowie hinsichtlich der Erreichung der Bewertungskriterien hinsichtlich der bekannt gegebenen Punkteskala überprüft. Detaillierte Erläuterungen zur Teststellung sind den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung Link zu den Eignungsnachweisen: |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Darstellung von geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen: Anforderung 1 Diese Anforderung ist mit mindestens einer Referenz nachzuweisen. Aktiver Einsatz des Anwendungsprogramms des Bieters bei mindestens einem Kunden innerhalb Deutschlands, der eine jährliche Auswertung / Bearbeitung von durchschnittlich 1.000.000 Verkehrsüberwachungsvorgängen pro Jahr durchführt. (Mindestanforderung) Anforderung 2 Diese Anforderung ist mit mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Innerhalb der letzten drei Jahre erfolgten mindesten drei erfolgreich abgeschlossene Projekte mit dem Anwendungsprogramm, welches die Schnittstelle xOWi-Bestand beinhaltete. (Mindestanforderung) Projekte in diesem Sinne können die Einrichtung des Anwendungsprogramms bei einem Neukunden, ein Upgrade von einer früheren Hauptversion des Anwendungsprogramms zu einer aktuelleren Hauptversion oder ein technischer Umzug von einem Serversystem zu einem anderen Serversystem sein. Anforderung 3 Der Bieter weist anhand einer Historie über Updates seines Anwendungsprogramms einen aktiven Support für das letzte Kalenderjahr nach. Werden Updates nur kundenspezifisch erstellt, so ist ein Nachweis aus mindestens zwei Projekten zu erbringen, die nach derer Produktivsetzung weiterhin mit Updates versorgt werden. Hier ist zeitlich auch das letzte Kalenderjahr von Relevanz. (Mindestanforderung) Hinweis: Die Historie kann auch mittels eigener tabellarischer Darstellung vorgelegt werden. Die Angaben aus der Referenztabelle unter den lfd. Nrn. 1 - 4 sind jedoch auch in diesem Fall zwingend anzugeben. Die Anforderungen 1 - 3 können auch mit derselben Referenz nachgewiesen werden. Die geforderte Mindestanzahl an Referenzen in Anforderung 2 und (ggf.) Anforderung 3 ist zu beachten. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 03.06.2025 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 03.06.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195c6d2c7b0-4772a84be79c0caa
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812056745 Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151-126603 Fax.: +49 611 327648534 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Zentrale Verwarnungs- und Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel (ZBS) ist zuständig für die Ahndung und Verfolgung aller im Land Hessen verursachten Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von vollzugspolizeilicher Seite aus festgestellt werden. Für festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten im kommunalen Bereich ist eine sofortige Zuständigkeit bei der Ahndung von Bußgeldfällen (Verkehrsverstöße mit einer Ahndung von mehr als 55 Euro) ebenfalls gegeben. Im kommunalen Verwarnungsgeldfall (unter 55 Euro) geht die Zuständigkeit an die ZBS über, wenn das Verwarnungsgeldverfahren der Kommune keinen Erfolg hatte. Zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören insbesondere auch die Bearbeitung von Unfällen, Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr, Überladung- und Verfallstatbestände sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 111 OWiG. Ebenfalls gehört zum Aufgabenbereich der ZBS die zentrale Auswertung aller Verkehrsüberwachungsmessungen der hessischen Polizei mit Ausnahme von Abstandsmessungen. Das zu bearbeitende Auftragsvolumen belief sich für das vergangene Geschäftsjahr auf etwas mehr als 1.000.000 Einzelmessungen. Die ZBS hat bereits im Jahr 2020 den Auswerteprozess aller Verkehrsüberwachungsmessungen vollständig digitalisiert. Hierzu wurde in Kooperation mit der ekom21 - KGRZ Hessen eine Fachanwendung (ZDA - Zentraler Digitaler Assistent) entwickelt, die einen Großteil der Prozesse der Auswertung elektronisch abbildet. Die Fachanwendung ZDA stellt als Hauptanwendung des gesamten Auswerteprozesses Daten für Anwendungsprogramme der Auswertung von Verkehrsüberwachungsmessungen bereit und verarbeitet deren Datenexporte weiter. Weiterentwicklungen in diesem Aufgabenbereich sind in dem Projekt vFASt (virtuelle Filmauswertestelle) zusammengefasst. "vFASt" verfolgt das Ziel eines ASP-Betriebs aller Anwendungen der Filmauswertestelle in einem Rechenzentrum der ekom21-KGRZ Hessen. Entsprechende Anforderungen gelten für die Anwendungsprogramme für die Auswertung von Verkehrsüberwachungsmessungen der Messgerätehersteller oder anderer Anbieter aus dieser Produktgruppe. Für das Projekt "vFASt" ist es zwingend erforderlich, dass die künftig eingesetzten Anwendungsprogramme der Einzelfallauswertung eine effektive Vorgangsbearbeitung, eine Interaktion mit der Fachanwendung ZDA und die Anforderungen an einen ASP-Betrieb im Rechenzentrum der ekom21 - KGRZ Hessen ermöglichen und erfüllen. Weiterhin müssen die eingesetzten Systeme ohne zusätzlichen Aufwand skalierbar sein, um starken Schwankungen beim Messaufkommen der hessischen Polizei und Sonderüberwachungsmaßnahmen zur Infrastruktursicherung (Brückenmessungen) effektiv begegnen zu können. Das künftige Anwendungsprogramm für die Auswertung von Verkehrsüberwachungsmessungen wird Bestandteil eines bereits aktiven produktiven Systems für die Datenmassenverarbeitung sein. In diesem System gelten Anforderungen an hessische und für die Produktion zwingend relevanter Besonderheiten. Diese werden unter Punkt 4 dieses Dokumentes detaillierter beschrieben und müssen im Zuge einer Integration in die bestehenden Bearbeitungskapazitäten alle Erfordernisse vollständig und ausnahmslos erfüllen. Zur einfacheren und transparenten Darstellung sind die beschriebenen zu erwartenden Leistungen als Pflicht- oder zusätzliche optionale Leistungen markiert. Nach Zuschlag muss das Anwendungsprogramm vollumfänglich und fehlerfrei, vorerst wenigstens in der technischen Umgebung der ZBS beim Regierungspräsidium Kassel, innerhalb von drei Monaten produktiv einsetzbar sein. Produktiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass notwendige Schulungen durch den Bieter ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurden. Für das Projekt "vFASt" wird ein Anwendungsprogramm für die Auswertung von Verkehrsüberwachungsmessungen benötigt. Zusätzlich soll als optionale Möglichkeit die Auswertung von Anzeigen in Form von Beweismitteln im JPEG-Dateiformat aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten möglich sein. Das Anwendungsprogramm für die Auswertung von Verkehrsüberwachungsmessungen muss sowohl in der technischen Umgebung der ZBS (Server), wie auch in einem ASP-Betrieb im Rechenzentrum der ekom21 - KGRZ Hessen betriebsfähig sein. Hierbei wird eine virtualisierte Bereitstellung des Programms für den Benutzer in Form eines Windowsterminaldienstes oder einer vergleichbaren Technologie vorausgesetzt. Für teamübergreifendes Arbeiten wird eine serverfähige und zentrale Datenbanktechnik (SQL) erwartet. Aktivitäten nach außen oder zu anderen Fachanwendungen erfolgen nur über das behördeneigene Netz beziehungsweise im Rechenzentrum der ekom21 - KGRZ Hessen oder über definierte Schnittstellen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 803.012,00 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 48 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Leistung, Beschreibung: Bewertende Teststellung, Gewichtung: 70,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |