Bekanntmachung

Reparatur und Erneuerung von wegweisender Beschilderung 2025/2026

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle):
Name und Anschrift:Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Bad Arolsen
Große Allee 22
34454 Bad Arolsen
Deutschland
Telefonnummer:+49 5691 893-0
Faxnummer:+49 5691 893-170
E-Mail:info.badarolsen@mobil.hessen.de
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform




d) Art des Auftrages:
Art:Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis Kassel, Schwalm-Eder und Waldeck Frankenberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Art der Leistung:Reparatur und Erneuerung von wegweisender Beschilderung 2025/2026
Umfang der Leistung:Demontage von ca. 78 Stück Wegweisern und ca. 42 Stück
Aufstellvorrichtungen.
Lieferung und Montage von ca. 160 m² Wegweisern, 19 Stück Bedarfsumleitungsschilder, 2 Stück Ortstafeln, ca. 30 Stück Folienaufkleber, ca. 73 Stück Rohrpfosten und ca. 38 Stück Aufstellvorrichtungen.
Lieferung von ca. 70 m² Wegweisern und ca. 20 Stück Aufstellvorrichtungen.
Lieferung und Montage von Kleinbeschilderung ca. 25 Stück.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden:
Erbringung:Nein
h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen:
Vergabe nach LosenNein
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen:
Monate:  
Kalendertage:365
Beginn:  
Ende:  
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sindnicht zugelassen
k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote:
Mehrere Hauptangebote sindnicht zugelassen
l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
unter:https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19638cfd3c2-229475f0b775d857
m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist:
Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.
o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist:
Ende der Angebotsfrist:15.05.2025 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:16.06.2025
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind:
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://vergabe.hessen.de
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung:
Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00
s) Datum, Uhrzeit und Ort des Öffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
am:15.05.2025
um:10:00 Uhr
Ort:  
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:entfällt
t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche nach VOB/A und ZVB/E-StB.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B
v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer).

Rechtslage - Geforderte Nachweise:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch Angabe:
-des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf , soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
-zur Ausführung von Leistungen , die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu fordern, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer).

Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
-die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer).

Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.
x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekompetenzstelle:Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Dostojewskistraße 4-6
65187 Wiesbaden