Bekanntmachung

Gefangenentransporter JVA Frankfurt am Main IV

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vergabenr.VG-0437-2025-0109
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Deutschland
Telefonnummer:+49 611 7038 4012
Telefaxnummer:+49 611 32 76 38 412
E-Mail-Adresse:beschaffung@hcc.hessen.de
Internet-Adresse:https://vergabe.hessen.de
Zuschlagserteilende Stelle:Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:-ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):  
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:Lieferung eines Gefangenentransporters für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV
Menge und Umfang:Lieferung eines Gefangenentransporters (drei Einzelzellen und eine Zweierkabine) für die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV
Ort der Leistung:Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV -Gustav-Radbruch-Haus-
Obere Kreuzäckerstraße 8 
60435 Frankfurt am Main 
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:Nein
Angebote sind möglich für:die Gesamtleistung

7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:26.05.2025
Ende der Ausführungsfrist:31.12.2025
Bemerkung zur Ausführungsfrist:  
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195adfc9a20-4c567c2260cc9ba9
Weitere Auskünfte erteilen/erteiltSiehe oben
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen:Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Siehe oben
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:05.05.2025 12:00
Ablauf der Bindefrist:23.05.2025
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
 
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren)

- Referenzliste (eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail-Adresse, Erbringungszeitpunkt, Wert)
Ein vergleichbarer Auftrag beinhaltet den Aus-/Aufbau und die Lieferung mindestens eines Gefangenentransporters. Die oben stehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordrucks auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste PreisNein
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:1 Preis (70%), 2 CO2-Ausstoß (15%), 3 Kraftstoffverbrauch (15%)
15. Sonstiges:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen - Einreichung per Mail genügt nicht.

Bei Überschreitung des Liefertermins ist für jede vollendete Woche in Höhe von 1 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, eine Vertragsstrafe zu leisten. Die Begrenzung liegt auf 5 % der Auftragssumme (netto).