Bekanntmachung
Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Identifikationsnummer: 06-25153000-14 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de Postanschrift: Mainzer Straße 29 Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de Telefon: +49 611340-0 Fax: +49 611340-1150 Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vergabe.hessen.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VG-3000-2024-0123 Titel: Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits) Beschreibung: Beschaffung von Dienstleistungen im Themenumfeld Informationssicherheit / Zertifizierung - Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits) Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 2.973.600,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 3.568.320,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 72000000-5 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden NUTS-3-Code: DE714 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto) über 4 Jahre, die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Link zu den Eignungsnachweisen: Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Darstellung von zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Anforderungen müssen von jeder eingereichten Referenz kumulativ erfüllt werden. BSI-Audits in einer Erst-Zertifizierung, ein Überwachungsaudit und eine Re-Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (BSI) oder gleichwertig mindestens fünf Überwachungsaudits in Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz. (Mindestanforderung) Es sind Informationsverbünde mit unterschiedlichen technischen Gegebenheiten geprüft worden (Beispiele: Geschäfts- und Betriebsprozesse für Netze, Geschäfts- und Betriebsprozesse für Cloud-Lösungen, Geschäftsprozesse und IT-Infrastruktur für Vertrauensdienste, Zertifizierung von Software-Entwicklungsprozessen entsprechend BSI-Vorgaben, elektronisches Zugangssystem, SAP-System bis hin zur gesamten Institution). (Mindestanforderung) (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauf- traggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Be- nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 06.02.2025 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 06.02.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193d47ed3df-274aad987c0f3b83
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: DE 812056745 Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151-126603 Fax.: +49 611 327648534 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die HZD führt regelmäßig Zertifizierungsaudits der Informationssicherheit gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz gemäß § 3 HITSiG durch. Entsprechende Zertifizierungen zeigen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in regelmäßigen Audits, •dass Anforderungen an eine zeitgemäße Informationssicherheit erfüllt sind, •dass Informationssicherheitsmaßnahmen wirksam für Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme implementiert sind und entsprechend im Betrieb der HZD vorgehalten werden, •dass Risiken der Informationssicherheit bestmöglich reduziert werden und •dass Informationssicherheitsmanagement und Informationssicherheitsmanagementsystem kontinuierlich verbessert wird, womit dauerhaft eine ordnungs- und zeitgemäße Informationssicherheit gewahrt ist. Die HZD ist dazu angehalten, weitere, erfolgreiche Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zu erreichen und diese anschließend aufrechtzuerhalten. Solche Zertifizierungen sind also keine einmaligen Vorgänge. In der HZD wird parallel verfolgt, Aktivitäten bzgl. erreichter BSI-Zertifikate in Linientätigkeiten zu überführen. Im Fokus sind diesbezüglich Re-Zertifizierungen, die entsprechend der Aufbaustruktur der HZD in die zuständigen Bereiche im Betrieb spezifischer Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme der HZD zu übertragen sind. BSI-Audits zum Erreichen zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikate entsprechend ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz sind durchzuführen. Hierzu muss die BSI-Auditorin oder der BSI-Auditoren vom BSI benannt sein. Eine Zertifizierung können nur einzelne Personen durchführen, die die dafür notwendigen Befähigungen besitzen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Personen müssen durch das BSI als Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz personenzertifiziert sein. Die jeweils aktuell durch das BSI benannten Auditorinnen und Auditoren finden sich auf der Web-Seite: BSI - Prüfstellen & Auditoren - Zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz (bund.de). Der Bieter resp. der Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass die Personenzertifizierung der Auditteamleiterinnen oder der Auditteamleiter für Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz im Rahmenvertragszeitraum aufrechterhalten wird. Die jeweilige Auditorin oder der jeweilige Auditor muss entsprechend der Anforderungen an einen zertifizierten Auditteamleiter prüfen. Der Bieter resp. spätere Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass für die anstehenden BSI-Audits ausreichend qualifiziertes Personal angeboten wird. Aktuell sind im Rahmenvertragszeitraum sieben bis 10 Zertifizierungen in der HZD angestrebt. Hieraus resultiert, dass grundsätzlich bis zu 10 BSI-Audits im Jahr durchzuführen sind. In der Leistung sind • BSI-Audits bei Erst-Zertifizierungen vorzusehen; • jährliche Überwachungsaudits zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikaten gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz für die jeweiligen Zertifizierungen durchzuführen sowie • BSI-Audit im Rahmen von Re-Zertifizierungen, die üblicherweise nach 3 Jahren nach Ablauf des Gültigkeitszeitraum eines BSI-Zertifikats auszuführen. Zu den Aufgaben eines jeden BSI-Audits gehört entsprechend der Vorgaben des BSI eine Dokumentenprüfung, die Durchführung einer Begehung vor Ort an den Standorten der HZD sowie potentiell bei Kunden der HZD und die Erstellung eines BSI-Auditberichts, der entsprechend des BSI auch der HZD als der Auftraggeberin vorzulegen ist. Auf der Grundlage des Auditberichts wird durch das BSI danach gesondert über die Ausstellung eines Zertifikats entschieden. Ein solcher BSI-Auditbericht muss sowohl bei einem positiven Bescheid des BSI, d.h. bei Erreichen resp. dem Aufrechterhalten eines BSI-Zertifikats als auch grundsätzlich beim Scheitern einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz erstellt werden. Auch wenn die HZD annehmen möchte, dass letzteres seltener der Fall ist, so ist dies jedoch besonders bedeutsam, so dass eine tatsächliche Verbesserung stattfinden kann. Der jeweilige BSI-Auditbericht ist nicht nur dem BSI, sondern auch der HZD zu übermitteln. Die Arbeits- und Dokumentationssprache ist sowohl in den BSI-Audits, zu erstellenden BSI-Auditberichten als auch in der HZD deutsch. Die einzusetzenden Personen müssen daher gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) aufweisen. Mit der Abgabe eines Angebotes sichert der Bieter zu, dass nur Berater zum Einsatz kommen, die bereit sind, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) zu unterziehen und diese erweiterte Sicherheitsüberprüfung erfolgreich bestehen. Die vom Auftragnehmer angebotenen Personen verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in IT-Projekten, davon mindestens 36 Monate in den letzten 5 Jahren, sowie Berufserfahrung in der beschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, Personen mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können. Für eine Zertifizierung sind beim Auftraggeber Vorarbeiten durchzuführen. Diese Tätigkeiten wie auch die Arbeiten zwischen den Audits (z. B. offene Aufgaben, die sich aufgrund der (Erst-)Zertifizierung oder Überwachungsaudits ergeben, und umgesetzt werden müssen) sind nicht Teil der Leistung. Gebühren, die für die HZD gegenüber dem Zertifikatsaussteller eventuell entstehen, sind nicht Teil der Beauftragung. Diese müssen von der HZD gesondert getragen werden. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 2.973.600,00 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 36 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig automatisch um ein weiteres Jahr (max. 48 Monate). |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 3.568.320,00 EUR |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.568.320,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |