Bekanntmachung

Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, dieses vertreten druch das Hessische Polizeipräsidium für Technik
Identifikationsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Postleitzahl / Ort: 65197 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Kontaktstelle: SG 121 Vergabemanagement
E-Mail: SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Telefon: +49 611-8801-0
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VG-0014-2026-0015
Titel: Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen
Beschreibung: Betriebsbereite Herstellung von mind. 6 luftfahrtrechtlich zugelassenen Basishelikoptern für den Polizeieinsatz - mind. 4 für das Land Hessen, mind. 2 für den Freistaat Thüringen - inkl. polizeilicher Sicherheitsausrüstung
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 150.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 34711500-9
   
ErfüllungsortSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Land Hessen,
Polilzeifliegerstaffel der hessischen Polizei
Flughafen Egelsbach
Gräfing von Stauffenberg Weg 20
63329 Egelsbach

Freistaat Thüringen,
Polizeihubschrauberstaffel Thüringen
Flughafen Erfurt-Weimar
Binderslebener Straße 100
99092 Erfurt

Ergänzend wird auf die vertraglichen Bestimmungen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer zu zahlen.
Mit dem Angebot ist die Erklärung "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine" einzureichen (begefügter Vordruck).

Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 gem. Vordruck 11 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen."
"Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgrün-den i.S.d. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren betei-ligten Unternehmen (Bewer-ber/Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen."
"Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. den Russlandsanktionen gem. Vordruck 13 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen."
"Eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 HVTG gem. Vordruck 14 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU, Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt J einen genehmigten Entwicklungsbetrieb mit dem Genehmigungsumfang CS-29 (Large Rotorcraft) betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU, Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt G einen genehmigten Herstellungsbetrieb mit dem Genehmigungsumfang Large Rotorcraft (A3) betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1321/2014/EU, Anhang Vc (Teil-CAMO) eine genehmigte Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1178/2011/EU, Anhang VII (Teil-ORA) eine genehmigte Flugschule für Turbinenhubschrauber betreibt (Mindestanforderung). Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1321/2014/EU, Anhang IV (Teil-147) einen genehmigten Ausbildungsbetrieb zur Durchführung der in Anhang III (Teil-66) spezifizierten Ausbildung für freigabeberechtigtes Personal betreibt (Mindestanforderung).
Nachweise über die für die Auftragsausführung erforderlichen Genehmigungen/Zulassungen des Unternehmens i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 3, 5 VgV gem. Vordruck 8 sind zwingend von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens einer (1) - mit dem Auftragsgegenstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht vergleichbaren - Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) mit dem nachfolgenden Inhalt. In der Referenz müssen kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllt sein: a) Lieferung von mindestens zwei baugleichen Hubschraubern der EASA-Kategorien CS-27 (Small Rotorcraft) oder CS-29 (Large Rotorcraft) (Mindestanforderung) und b) Referenzauftraggeber zählt zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), im Vereinigten Königreich (UK) oder in der Schweiz (Mindestanforderung). Die o.g. Mindestanforderungen Nr. a) und b) müssen in der vom Bewerber angegebenen Referenz jeweils kumulativ in-nerhalb eines Referenzprojektes für einen geeigneten Auftraggeber erfüllt sein. Ein Nachweis über mindestens eine (1) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und damit geeignete Referenz i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV gem. Vordruck 9 ist zwingend von jedem Bewerber bzw. jeder Bewerber-gemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahme-antrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte des Unternehmens in Form des verantwortlichen Schlüsselpersonals (Mindestanforderung): 1. Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforde-rung):Ausbildung: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet oder in einem betriebswirtschaftlichen Fachgebiet mit nachgewiesener technischer Zusatzqualifikation (Mindestanforderung), Berufserfahrung: mind. fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Luft- und Raum-fahrt (Mindestanforderung), Ausreichende Deutschkenntnisse: mind. des Sprachniveaus "C 1" gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-men für Sprachen (GER) (Mindestanforderung); 2. Benennung des ver-antwortlichen leitenden Systemingenieurs, der als ständiger technischer Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Dar-stellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufs-erfahrung sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestan-forderungen kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung): Ausbildung: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingenieurwissenschaftlichen Fachgebiet (Mindestanforderung), Berufserfahrung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Systems Engineer oder in einer vergleichbaren technischen Leitungsfunktion im Bereich Luft- und Raumfahrt (Mindestanforderung), Ausreichende Deutschkenntnisse: mind. des Sprachniveaus "C 1" gem. dem Gemeinsamen Europäischen Re-ferenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung). Eine Angabe der technischen Fach-kräfte des Unternehmens, hier in Form des Schlüs-selpersonals i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV gem. Vordruck 10 ist zwingend von jedem Unternehmen bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die berufliche und technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsre-levanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen: Personenschäden i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert), Sachschä-den i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert) und Vermögensschäden i.H.v. 5 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maxi-miert).(Mindestanforderung). Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versi-cherungsjahres zusammen, ist auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.). Es ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass eine Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit v.g. Haft-pflichtdeckungshöhen bereits besteht und dass das Unternehmen die Versi-cherung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird oder, falls eine solche noch nicht besteht, diese im Auftragsfalle abgeschlossen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Eine Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers kann auf Anfrage des Auf-traggebers unverzüglich vorgelegt werden. Eine Eigenerklärung gem. Vordruck 7 über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit den jeweils geforder-ten Haftpflichtdeckungshöhen i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV ist zwingend von jedem Bewerber-Unternehmen bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. -sofern sich das Unternehmen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzu-reichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 100 Millionen Euro (exkl. USt.) je Geschäftsjahr betragen muss und durch entsprechende Jahresabschlüsse nachgewiesen wird (falls deren Veröf-fentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, ge-setzlich vorgeschrieben ist) (Mindestanforderung). Eine Eigenerklärung gem. Vordruck 6 über den Gesamtumsatz des Unternehmens ist zwingend von jedem Bewerber-Unternehmen bzw. jeder Bewerbergemeinschaft bzw. - sofern sich das Unternehmen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beruft - von dem eignungsrelevanten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Ein Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsaus-übung i.S.d. § 44 VgV gem. Vordruck 5, je nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise, ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber-Unternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitglied/eignungsrelevantes Unter-nehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vorgabe "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" gilt nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen und den Regelungen in den Teilnahme- und Verfahrensbedingungen.

Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen i.S.d. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Wenn die Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens von dem weiteren Vergabeverfahren. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. Die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern und soweit Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen (analog) § 15 Abs. 5 S. 1 VgV zur Aufklärung über die Teilnahmeanträge oder die Angebote aufzufordern. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Aufklärung. Die Unternehmen haben auch hier lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29.10.2026 11:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0619b7515-1899f97c229ac2cb
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen.

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax.: +49 611327648534
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
Land: Deutschland
Schlichtungsstelle
Land: Deutschland
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Betriebsbereite Herstellung von mind. 6 luftfahrtrechtlich zugelassenen Basishelikoptern für den Polizeieinsatz - mind. 4 für das Land Hessen, mind. 2 für den Freistaat Thüringen - inkl. polizeilicher Sicherheitsausrüstung
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 72
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie Anlage_Vertrag
Weitere Informationen zur Verlängerung: Dieser Vertrag (Rahmenvereinbarung) wird mit einer Grundlaufzeit von vier (4) Jahren, jeweils mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer maximal zweimaligen, jeweils einjährigen Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit maximal sechs (6) Jahre), geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (also nach 4 Jahren und nach 5 Jahren) die Kündigung in Textform (§ 126b BGB) erklärt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers, ohne dass es der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: In Bezug auf die optionale zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung liegt aufgrund der dargestellten Komplexität der Leistungen sowie der im Einzelfall nicht sicher prognostizierbaren zeitlichen Verläufe ein im Vergleich zu durchschnittlichen Beschaffungen anzunehmender Sonderfall i.S.d. § 21 Abs. 6 VgV vor.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 150.000.000,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Organisation
Auftraggeber ist das Land Hessen vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern für Sicherheit und Heimatschutz, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium Einsatz (HPE)."
"Die Vergabe wird zentral von dem Hessischen Polizeipräsidium für Technik, Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden als zuständiger Vergabestelle geführt."
"Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dieses vertreten durch die Polizei des Freistaates Thüringen erhält eine Abrufberechtigung für Leistungen aus der von dem Land Hessen ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung. Die Abrufe der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen dabei dezentral durch das Land Hessen bzw. den Freistaat Thüringen.

2. Art des Verfahrens
Das Verfahren wird von der zuständigen Vergabestelle als Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 1, Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 1, Abs. 3, § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie den Bedingungen der EU-weiten Auftragsbekanntmachung geführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen die Vergabeunterlagen doppelt veröffentlicht werden. Dabei handelt es sich jeweils um inhaltlich identische Dokumente. Die für den Teilnahmewettbewerb und die für die Angebotsphase jeweils relevanten Vergabeunterlagen sowie die von den Bewerbern/Bietern mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichenden Unterlagen sind den Teilnahme- und Verfahrensbedingungen zu entnehmen..
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird der Gesamtangebotspreis (ohne USt) herangezogen.
Der für die Wertung maßgebliche Angebotspreis (ohne USt.) ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des Gesamtangebotspreises (ohne USt.), wobei das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Im Übrigen wird auf die Teilnahme- und Verfahrensbedingungen verwiesen., Gewichtung: 100,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein