Bekanntmachung

Beratungsleistungen für das Format Digi-Expert-kommunal für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen

Sie finden hier den Bekanntmachungstext zur ausgewählten Ausschreibung.



Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Identifikationsnummer: 06-25153000-14
Internet-Adresse (URL): https://vergabe.hessen.de
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl / Ort: 65185 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: VG-3000-2026-0062
Titel: Beratungsleistungen für das Format Digi-Expert-kommunal für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen
Beschreibung: Beratungsleistungen für das Format "Digi-Expert-kommunal" für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 2.258.000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 2.258.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
   
ErfüllungsortPostanschrift: Taunusstraße 3
Postleitzahl / Ort: 65183 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Leistungsort für die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind alle Kommunen des Landes Hessen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
 Angebote für alle Lose erforderlich: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.

Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:

(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.

(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.

(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.

(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_Mindestlohn").

Wirtschaftlichkeitsprüfung/Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis Leistungs Verhältnisses (§ 58 Abs. 1, 2 VgV).
Es ist vorgesehen, in jedem Los mehrere Angebote zu bezuschlagen, um den Kreis der zur Verfügung stehenden Berater/innen zu vergrößern. Der Zuschlag erfolgt bei Los 1 auf die ersten drei wirtschaftlichsten Angebote und bei Los 2 auf die ersten vier wirtschaftlichsten Angebote.
Die Gesamtwertung setzt sich aus den Zuschlagskriterien "Preis" und "Erfahrung und Qualifikation des Beratungsteams" in folgender Gewichtung zusammen:

Preis: 30 %
Erfahrung: 70 %

Die erreichten Punkte für Preis und Leistung pro Los werden unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren ermittelt und die gewichteten Punktzahlen für den jeweiligen Bieter addiert. Es können in der Gesamtwertung max. 100 Punkte pro Los erreicht werden.

Die Bewertung in den einzelnen Kriterien ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.
Losverteilung  
Höchstzahl an LosenHöchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung

Link zu den Eignungsnachweisen:
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderungen:
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen pro Los (Dateien "A 08 Referenzen Los 1", "A 08 Referenzen Los 2") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Maßgeblich ist, dass die wesentlichen Leistungen in den letzten drei Jahren vor dem Stichtag erbracht wurden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
• Jede Referenz muss eine Beratungsleistung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB beinhalten
• Zu folgenden Themen muss in der Gesamtschau aller eingereichten Referenzen des jeweiligen Loses jeweils in mindestens einer Referenz beraten worden sein (Eine Referenz kann auch mehrere oder alle Themen umfassen).
o Los 1:
 Digitalstrategie,
 Projektmanagement,
 Changemanagement,
 Digitale Daseinsvorsorge,
 Bürgerbeteiligung,

o Los 2:
 Open Source,
 Bewertung von Fachverfahren,
 Cloud-Lösungen,
 Datenplattformen,
 KI in der Verwaltung,
 KI in der Daseinsvorsorge
 Smarte Bewässerung,
 Smart Lighting,
 Smart Traffic,
 Digitales Abfallmanagement,
 Digitaler Zwilling

Die Referenztabellen sind für jede Referenz lückenlos auszufüllen. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) zu benennen.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor.
Soweit das Unternehmen noch keine oder nicht ausreichend eigene Referenzen hat, weil es erst vor kurzem gegründet wurde, besteht die Möglichkeit, anstatt Unternehmensreferenzen persönliche Referenzen der für die Ausführung konkret vorgesehenen Teammitglieder aus früheren Tätigkeiten einzureichen.

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bieter, die noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorweisen können, machen Angaben zu den Geschäftsjahren seit der Gründung bzw. Tätigkeitsaufnahme. Besteht das Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr, ist anstelle eines abgeschlossenen Geschäftsjahres der voraussichtliche Umsatz (Prognose) für das laufende Geschäftsjahr anzugeben.
Kann der Bieter aus einem berechtigten Grund (z. B. bei einem jungen Unternehmen) auch diese Angaben oder die geforderten Umsatzzahlen nicht beibringen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage anderer, von der Vergabestelle als geeignet angesehener Unterlagen (z. B. Bankauskunft, Finanzierungsnachweise) belegen (Datei "A 08 Umsatzzahlen Lose 1-2").
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen.
Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 22.10.2026 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 22.10.2026 10:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.hessen.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a05b7e4ea4-db4b01198de1e31
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160
Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Identifikationsnummer: DE 812 056 745
Internet-Adresse (URL): https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt
NUTS-3-Code: DE711
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Fax.: +49 611 327648534
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (Los 1)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: Grundlagen der digitalen Transformation
Beschreibung: Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten.

Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden.

Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesprächsdauer + Vor- und Nachbereitung) je Kommune war auf zehn Stunden begrenzt. Jede der beratenen Kommune nahm in der kurzen Pilotphase im Durchschnitt 5,7 Stunden Beratungsaufwand aus den folgenden Themen in Anspruch: KI in der Verwaltung/KI in der Daseinsvorsorge, Vergabeberatung (kein Beratungsgegenstand dieser Ausschreibung), Digitalstrategie, Digitale Daseinsvorsorge/Smart Region allgemein, Change-Management/Digital Mindset, Digitaler Zwilling, Projektmanagement/Projektsteuerung, Open Source/proprietäre Lösungen.

Das Format wurde innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Kommunikationsaufwand sehr gut angenommen. Das Feedback der Kommunen war durchweg positiv und hat den Bedarf nach passgenauer und kurzfristiger Beratung nochmals bestätigt. Der Beratungsbedarf konnte innerhalb der Pilotierung nicht annähernd abgedeckt werden. Die Kommunen wünschten sich im Rahmen der Evaluation eine Verstetigung und Ausweitung des Angebots.

Das Los 1 umfasst allgemeine Beratungsthemen rund um die digitale Transformation und schafft damit Grundlage für die Kommunen, um sich später mit der technischen Umsetzung (Los 2) zu befassen.

Insbesondere Beratung:
• Digitalstrategie,
• Projektmanagement,
• Changemanagement,
• Digitale Daseinsvorsorge,
• Bürgerbeteiligung.

Für dieses Los wird auf Basis der Zahlen aus der Pilotphase und einer angenommenen Zahl von 270 interessierten Kommunen ein Bedarf von 810 Stunden pro Jahr geschätzt. Diese Schätzmenge dient nur der Kalkulation. Ein Anspruch auf Abruf dieser Menge besteht nicht.

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 983.200,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
ErfüllungsortPostanschrift: Taunusstraße 3
Postleitzahl / Ort: 65183 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Leistungsort für die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind alle Kommunen des Landes Hessen.
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 11.12.2026 Enddatum der Laufzeit: 10.12.2028
Verlängerungen und Optionen
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 3
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 983.200,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von
983.200,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Erfahrung, Gewichtung: 70,00

Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Beschaffungsinformationen (Los 2)
Vergabeverfahren  
Beschreibung des LosesTitel: Technische Umsetzung/konkrete Anwendungen
Beschreibung: Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten.

Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden.

Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesprächsdauer + Vor- und Nachbereitung) je Kommune war auf zehn Stunden begrenzt. Jede der beratenen Kommune nahm in der kurzen Pilotphase im Durchschnitt 5,7 Stunden Beratungsaufwand aus den folgenden Themen in Anspruch: KI in der Verwaltung/KI in der Daseinsvorsorge, Vergabeberatung (kein Beratungsgegenstand dieser Ausschreibung), Digitalstrategie, Digitale Daseinsvorsorge/Smart Region allgemein, Change-Management/Digital Mindset, Digitaler Zwilling, Projektmanagement/Projektsteuerung, Open Source/proprietäre Lösungen.

Das Format wurde innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Kommunikationsaufwand sehr gut angenommen. Das Feedback der Kommunen war durchweg positiv und hat den Bedarf nach passgenauer und kurzfristiger Beratung nochmals bestätigt. Der Beratungsbedarf konnte innerhalb der Pilotierung nicht annähernd abgedeckt werden. Die Kommunen wünschten sich im Rahmen der Evaluation eine Verstetigung und Ausweitung des Angebots.

Das Los 2 umfasst die verschiedenen Aspekte der technischen Umsetzung der digitalen Transformation.

Insbesondere Beratung zu:
• Open Source,
• Bewertung von Fachverfahren,
• Cloud-Lösungen,
• Datenplattformen,
• KI in der Verwaltung,
• KI in der Daseinsvorsorge
• Smarte Bewässerung,
• Smart Lightning,
• Smart Traffic,
• Digitales Abfallmanagement,
• Digitaler Zwilling

Für dieses Los wird auf Basis der Zahlen aus der Pilotphase und einer angenommenen Zahl von 270 interessierten Kommunen ein Bedarf von 1.215 Stunden pro Jahr geschätzt. Diese Schätzmenge dient nur der Kalkulation. Ein Anspruch auf Abruf dieser Menge besteht nicht.

Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 1.274.800,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
ErfüllungsortPostanschrift: Taunusstraße 3
Postleitzahl / Ort: 65183 Wiesbaden
NUTS-3-Code: DE714
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Leistungsort für die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind alle Kommunen des Landes Hessen.
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 11.12.2026 Enddatum der Laufzeit: 10.12.2028
Verlängerungen und Optionen
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 4
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.274.800,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von
1.274.800,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistung, Beschreibung: Erfahrung, Gewichtung: 70,00

Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 30,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein